+++ EuGH: Online-Händler müssen über Garantie informieren
+++ BVerwG: BMF muss Protokolle des Beirats herausgeben
+++ OLG Frankfurt: Spionagevorwurf gegen RT DE zulässig
+++ Generalanwalt zu Verarbeitung von Daten zu Sicherheitszwecken
+++ Evaluierungsbericht zum UrhWissG veröffentlicht
+++ BVerfG: Persönlichkeitsrecht Künasts durch mangelnde Grundrechtsabwägung verletzt
+++ RT DE: Veranstaltung und Verbreitung des Rundfunkprogramms untersagt
+++ Belgische Datenschutzbehörde: Transparency & Consent Framework unzulässig
+++ LG München: Sofortige Accountsperre gerechtfertigt beim Versenden von Missbrauchsbildern
+++ Mehrere Anbieter klagen gegen NetzDG
Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).
Das Informationsrecht wird derzeit geprägt von politischen Versuchen, „Netzwerke“ und „Plattformen“ regulatorisch zu erfassen (ausführlich dazu der Telemedicus Soko-Tagungsband 2016 – Die Macht der Plattformen). Viele dieser Vorschläge – zuletzt der Gesetzesentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ – konzentrieren sich einseitig auf bestimmte Aspekte von „Plattformen“, verlieren dabei aber das Gesamtbild aus den Augen.
Aus diesem Grund veröffentliche ich nachfolgend, gekürzt und auf Telemedicus angepasst, einen Auszug aus den Kapiteln 6.2, 6.3 und 13.1 meiner Doktorarbeit „Must Carry: Übertragungspflichten auf Digitalen Plattformen“ (PDF-Download). Die Doktorarbeit befasst sich mit der medienrechtlichen Plattformregulierung, die in den §§ 52 ff. des Rundfunkstaatsvertrags niedergelegt ist. Die nachfolgenden Abschnitte betreffen aber die Intermediärsregulierung allgemein. Artikel vollständig lesen
Ob wir nun eine Digitalkamera kaufen wollen, den passenden Cloud-Service suchen oder die Ukraine-Krise verstehen möchten: In den allermeisten Fällen fangen wir mit einer Suche bei Google an. Vertrauensvoll legen wir unsere Fragen in die Hände eines Unternehmens in Mountain View – meist ohne uns zu fragen: Welche Interessen stehen hinter Suchergebnissen? Sind diese Interessen in einem Suchergebnis erkennbar? Und kann es überhaupt ein neutrales Suchergebnis geben?
Der Vorwurf stark interessengesteuerter Suchergebnisse ist in aller Munde, und er steht auch auf der europäischen Agenda. Google missbrauche seine Marktmacht, benachteilige Konkurrenten, bevorzuge eigene Dienste, heißt es da. Zerschlagung, Aufspaltung, Regulierung – es kursieren verschiedene Denkansätze. Daneben steht eine weitere Idee: ein duales System von Suchmaschinen. Zu den privaten Suchmaschinen soll sich die öffentlich-rechtliche Suchmaschine als neutrale Alternative gesellen, lautet der Vorschlag.
Der Rundfunk als Joker gegen Googles Marktmacht? Ja, meint NDR-Verwaltungsrätin Gräfin Kerssenbrock im Telemedicus-Interview: „Wir brauchen eine öffentlich-rechtliche Suchmaschine mit ausschließlich dienender Funktion.” Artikel vollständig lesen