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Update: Axel Springer vs. Adblock Plus

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Das Landgericht Köln verhandelte heute zu dem Verfahren Axel Springer SE gegen Adblock Plus. Dies ist der dritte Rechtsstreit, in dem sich die Softwareschmiede Eyeo aus Köln gegen prominente Kläger aus der Medienbranche zu Wehr setzen muss. Diese beklagen Umsatzeinbußen wegen entgangener Werbeeinnahmen und versuchten bisher vergeblich gerichtlich gegen die Entwickler des Werbeblocker Tools vorzugehen.

Nächster Erfolg erwartet

Die Chancen stehen dabei sehr gut, dass auch das Verfahren in Köln zu Gunsten der Beklagten entschieden wird. „Wir neigen dazu, die Klage insgesamt abzulehnen“, zitiert Heise den Vorsitzenden Richter. Es wäre der dritte Erfolg nach den Verfahren in Hamburg und München. Das Gericht in Köln hatte zwar in einem Beschluss im Vorfeld seine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Werbeblockers geäußert. Es bestünde danach die Möglichkeit, dass durch die bezahlte Aufnahme bestimmter Werbung auf die Whitelist gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen werde. Jedoch sind diese Zweifel wohl nunmehr ausgeräumt. Auch sei ein Verbot des Werbeblockers ohne diese Funktion offensichtlich keine Hilfe für den Kläger. Vielmehr sei dann jegliche Werbung geblockt. Das helfe der Klägerin aber in keiner Weise weiter. Diese hatte sich bekanntlich durch den Verlust von Werbeeinnahmen beeinträchtigt gefühlt.

Letztes Wort BGH?

Insgesamt ist diese „Tendenz“ des Gerichts, insbesondere nach den bisher ergangenen Urteilen und fast identischer Sachlage, (wieder) keine Überraschung. Das Urteil aus der Stadt am Rhein wird am 15. September erwartet. Axel Springer hat aber schon angekündigt, notfalls in die nächste Instanz zu gehen. Zudem ist in der Sache ein Grundsatzurteil vom BGH zu erwarten. Es bleibt also weiterhin spannend.

Beiträge auf Telemedicus zu Adblock Plus:
Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern
Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen
LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Abmahnungen, Tagesschau-App, NSA

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+++ Redtube-Abmahnungen weiter im Fokus

+++ OLG Köln: Tagesschau-App ist zulässig

+++ OLG Nürnberg zum Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen

+++ US-Gericht: NSA-Überwachung wahrscheinlich verfassungswidrig

+++ Vor und zurück beim „Internet-Ausschuss” im Bundestag

+++ Bundesfinanzministerium: Nachweispflichten für Onlinehändler werden verschärft

+++ KEF: Rundfunkbeitrag kann ab 2015 gesenkt werden Artikel vollständig lesen

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