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Das BVerfG hat mit seinen beiden am 27.11.2019 veröffentlichten Beschlüssen für frischen Wind beim Thema „Recht auf Vergessen(werden)“ gesorgt. Es entschied dabei über zwei Verfassungsbeschwerden: „Recht auf Vergessen I” (1 BvR 16/13) und „Recht auf Vergessen II” (1 BvR 276/17). Die Entscheidungen schienen auf den ersten Blick zwar vergleichbare Fälle zu betreffen, unterschieden sich auf den zweiten Blick jedoch in einigen Punkten grundsätzlich.
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