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+++ Freiheit statt Angst mit Großkundgebung
+++ LG Mönchengladbach zur Verantwortlichkeit Googles für Einträge im Suchergebnis
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+++ OLG Düsseldorf beendet Fusion der Kabelnetzbetreiber
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Ein Sharehoster kann auch als Gehilfe für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn er eine rechtswidrige Datei trotz Kenntnis über einen längeren Zeitraum online lässt. Das hat das OLG Hamburg in einem Beschluss von Mitte Mai entschieden. Artikel vollständig lesen
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+++ BGH-Entscheidung über Rapidshare veröffentlicht
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+++ BGH entscheidet über Haftung von Rapidshare
+++ CETA und Mordio: Neues Abkommen zum Urheberrecht
+++ Vorratsdatenspeicherung: Überarbeitung der Richtlinie liegt auf Eis
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Haftet der One-Click-Hoster Rapidshare für die Inhalte seiner Kunden? Diese Frage beschäftigt deutsche Gerichte seit vielen Jahren. Die Antwort fiel stets sehr unterschiedlich aus. Zuletzt machte das OLG Hamburg eine Kehrtwende bei seiner Rechtsprechung, doch klar ist die Lage noch lange nicht.
Gestern hat nun der Bundesgerichtshof über die Haftung von Rapidshare entschieden. Geklärt ist damit aber immer noch nichts. Artikel vollständig lesen
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Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Hamburg erneut im Fall Rapidshare entschieden. Haftet ein One-Click-Hoster, wenn Nutzer über seinen Dienst Raubkopien verbreiten, war die zentrale Frage. Nun ist die Entscheidung im Volltext veröffentlicht. Und man kann festhalten: Sie ist in vielerlei Hinsicht erstaunlich.
Zwar hat das OLG Hamburg Rapidshare im konkreten Fall dazu verurteilt, die Verbreitung einzelner Dateien zu unterlassen. Das Gericht räumte gleichzeitig aber auch mit der eigenen Rechtsprechung auf und legte zum Teil eine glatte 180-Grad-Wende hin. Artikel vollständig lesen