+++ EuGH: Reichweite des Anspruchs auf Löschung
+++ BGH: Zulässigkeit von Cheats
+++ BSI: Cyber-Bedrohungslage so hoch wie nie
+++ BMJ: Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung
Viele Nutzer wird es freuen, die Staatsanwaltschaft ist weniger begeistert:
Einem Bericht von heise online zufolge wird T-Com IP-Adressen künftig nur noch 7 Tage lang speichern. T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf wird wie folgt zitiert:
Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden.
Die Vorgehensweise sei mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.
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