Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat gestern zwei Anträgen der europäischen Niederlassung von Facebook auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Anordnungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein stattgegeben. Damit stellte das Gericht die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Verfügungen wieder her. Facebook kommt mit der Pflicht zum Klarnamen also fürs Erste scheinbar durch. Artikel vollständig lesen