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Plattformen vs. Politik: Alter Hut statt Zeitenwende

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Einmalig”, ein “folgenreicher Tabubruch” und gar eine “Zeitenwende” – Kommentator*innen staunen über die Sperrung der Online-Konten von Donald Trump. Doch ist die politische Stummschaltung durch große Tech-Konzerne wirklich eine neue Entwicklung? Bereits seit Jahrzehnten ringen (auch) in Deutschland Politik und Gerichte mit der Online-Macht von Big Tech. Und die Erfahrung lehrt, dass es bisher auf drei Elemente ankam: zeitgemäße Regeln, deren konsequente Durchsetzung und – vor allem – politischen Opportunismus.

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Zwei Schritte vor – ein Schritt zurück: Zur „neuen Lösung für das Urheberrecht“ von Leistner/Metzger

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Ein rechtliches Instrument, mit dem Musik im Netz legal genutzt und Künstler angemessen bezahlt werden, ist der heilige Gral des Urheberrechts. Im Feuilleton der FAZ wagten die Professoren Matthias Leistner und Axel Metzger im Januar einen neuen Versuch: Mehr Freiheiten für die Nutzer und mehr Pflichten für die Plattformen sollen zum Ende der illegalen Nutzung von Musik im Internet führen.

Ein begrüßenswerter Debattenanstoß – der das eigentliche Problem jedoch nur verschiebt, meint Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, im Gastbeitrag für Telemedicus. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Microblogging, Telemediengesetz, Facebook

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+++ OLG Dresden: Mikrobloggingdienst haftet für Nutzerpostings

+++ Redtube-Abmahnungen: Rechtsanwalt zu Schadensersatz verurteilt

+++ Telemediengesetz: Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf

+++ VG Berlin: Kein Anspruch auf Aktualitätsvorsprung für Journalisten

+++ Österreich: Gericht verhandelt in Sachen Europe versus Facebook Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: NSA, Whatsapp, Medienforum

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+++ NSA-Ausschuss: Staat trifft Schutzpflicht

+++ Whatsapp: Verwirrung um Nutzungsbedingungen

+++ Googles Marktmacht: Auch die Telekom legt Beschwerde ein

+++ Medienforum NRW: Kommt die Regulierungsreform?

+++ Eco-Positionspapier zur Haftung öffentlicher WLAN

+++ Ist der Handel mit Bitcoins umsatzsteuerpflichtig?

+++ Auch Vimeo führt automatische Rechtekontrolle ein Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: GEMA gegen UseNeXt mit einstweiliger Verfügung

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Aus einer Pressemitteilung der GEMA geht hervor, dass diese gegen den Anbieter UseNeXt (Aviteo Ltd.) eine einstweilige Verfügung durch das LG Hamburg erwirkt hat. Nach der Begründung hafte ein Zugangsdienst für Urheberrechtsverstöße, wenn er sein Angebot auf den Download geschützter Werke ausrichtet – insbesondere, wenn der Anbieter Erwerbszwecke verfolgt und seinen Dienst anonym ausgestaltet hat.

UseNeXt bietet als kommerzieller Anbieter Zugang zum Usenet an. Dabei handelt es sich um eine Technik, mit der man Netzwerke von Diskussionsforen einrichten kann (sogenannte Newsgroups). Bei UseNeXt können sich Nutzer in Diskussionsforen gegenseitig urheberrechtlich geschützte Werke bereitstellen, die auf Servern weltweit verteilt sind. Laut GEMA untersagte das LG Hamburg nun UseNeXt die Nutzung von zehn von der GEMA exemplarisch ausgewählten Werken. Der Dienst war der Aufforderung nicht nachgekommen, einen weitergehenden Schutz für urheberrechtlich geschützte Werke einzurichten.

Die GEMA spricht einem „bahnbrechenden Erfolg gegen die illegale Nutzung von Musikwerken” und gibt an, eine „substantielle Ausweitung der Verantwortlichkeit von Zugangsdiensten” erwirkt zu haben. Um das für diesen Fall zu beurteilen, ist eine endgültige Entscheidung des LG Hamburg abzuwarten.
Zur Pressemitteilung der GEMA. Artikel vollständig lesen

Kremer zu Verantwortlichkeit von Internet-Providern

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Lesehinweis: Im CR-Blog schreibt Sascha Kremer über eine Entscheidung des KG, die Internetrechtsgeschichte schreiben könnte. In der Sache geht es um die überkomme Rechtsprechung des BGH, nach der Unterlassungansprüche von den Haftungsprivilegierungen des TMG nicht erfasst werden (vgl. z.B. das Urteil „Internetversteigerung II”). Auch dann, wenn eine Haftungsprivilegierung griff, musste ein Provider zumindest einen Unterlassungsanspruch erfüllen, wenn er „Prüfpflichten” verletzt hatte.

Es war schon seit jeher fraglich, ob diese Ansicht des BGH einer europarechtlichen Überprüfung standhalten würde: Die E-Commerce-Richtlinie, die die Haftungsprivilegierungen vorschreibt, spricht nur von einer (Nicht-) „Verantwortlichkeit” der Provider. Eine Differenzierung nach Unterlassungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen, wie sie der BGH annimmt, ist im Wortlaut der Richtlinie nicht angelegt.

Der EuGH hat nunmehr in den letzten Jahren ein eigenes System der abgestuften Verantwortlichkeit aufgebaut (siehe die Urteile „L’Oreàl gegen Ebay”, „Netlog NV” und „Scarlet Extended”). Der EuGHsieht ebenfalls eine Haftung bestimmter Provider vor, wenn sie Sorgfaltspflichten verletzt haben; auch der Gerichtshof sanktioniert also die Verletzung von „Prüfpflichten” (siehe dazu auch Telemedicus). Anders als der BGH bleibt der EuGH aber am Wortlaut der E-Commerce-Richtlinie. Es ist m.E. deshalb durchaus wahrscheinlich, dass der BGH seine Rechtsprechung anpassen wird – freiwillig, oder nach Aufhebung eines Urteils durch den EuGH.

Das Urteil des KG, das Kremer bespricht (Urt. v. 16.4.2013 – 5 U 63/12), schließt sich nun der EuGH-Rechtsprechung an – und stellt sich gleichzeitig gegen die ältere BGH-Rechtsprechung. Dabei erklärt das KG ausdrücklich, dass es mit einem Rechtsprechungswechsel des BGH rechnet. Es sieht also nach einem Grundsatzurteil aus.

Zum Eintrag im CR-Blog.
Telemedicus-Themenseite zur Providerhaftung.
Telemedicus-Themenseite zur Störerhaftung. Artikel vollständig lesen

OLG Hamburg: Sharehoster kann als Gehilfe haften

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Ein Sharehoster kann auch als Gehilfe für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn er eine rechtswidrige Datei trotz Kenntnis über einen längeren Zeitraum online lässt. Das hat das OLG Hamburg in einem Beschluss von Mitte Mai entschieden. Artikel vollständig lesen

OLG Köln zur Haftung von Anschlussinhabern

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Das OLG Köln hat letzte Woche über die Haftung für Internetanschlüsse in Filesharing-Fällen entschieden. Streitig war vor allem die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Rechtsverletzung. Artikel vollständig lesen

BVerfG verlangt genaue Prüfung der Störerhaftung des Anschlussinhabers

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Das BVerfG hat mit einem heute bekanntgegebenen Beschluss entschieden, dass die Störerhaftung des Anschlussinhabers beim BGH geklärt werden muss. Die Entscheidung betrifft also nicht das materielle Recht: Sie zeigt aber, dass das BVerfG mit der bestehenden Rechtsunsicherheit im Internetrecht unzufrieden ist. Artikel vollständig lesen

Das Staffelfinale im Fall Rapidshare

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Es war symptomatisch, als das Oberlandesgericht Hamburg vergangene Woche sein Urteil im Streit zwischen dem One-Click-Hoster Rapidshare und der Verwertungsgesellschaft GEMA verkündete. „Oberlandesgericht gibt GEMA recht” feierte die GEMA, „Die GEMA jubelt zu früh” konterte Rapidshare. Fast möchte man meinen, das Oberlandesgericht habe ein Unentschieden verkündet.

So läuft es schon seit bald fünf Jahren: Gericht um Gericht entscheidet über die Haftung der Hoster, deren Geschäftsmodell in der Verbreitung von Dateien jeder Art besteht. Ein Gewinner des Streits will sich aber nicht so richtig abzeichnen. Im Juli soll der Bundesgerichtshof für Klarheit sorgen. Ob das allerdings gelingt ist fraglich. Denn in der Szene hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. Artikel vollständig lesen

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