Wirbt ein DSL-Provider damit, beim Wechsel vom alten zum neuen Anbieter die Kündigungsabwicklung zu übernehmen und „alles Weitere” zu erledigen, trägt er das Risiko eines technischen Fehlers beim Kunden. Das gilt auch dann, wenn der Grund für den technischen Fehler beim früheren Provider liegt. In einem solchen Fall ist die außerordentliche Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund für den Kunden möglich. Das hat der BGH Anfang März entschieden (Az. III ZR 231/12).
Der Provider hat aber auch nach der Kündigung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die tatsächliche Weiterbenutzung des Anschlusses. Artikel vollständig lesen
Der Innenausschuss hat heute für den – modifizierten – Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gestimmt. Dieser soll die Auskunftspflichten von Providern gegenüber Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Beschluss vom Januar letzten Jahres umgesetzt werden. Der Entwurf war in den letzten Monaten und auf einer Sachverständigen-Anhörung am Montag vergangener Woche heftiger Kritik ausgesetzt. Daraufhin haben sich Regierungskoalition und SPD auf einige leichte Änderungen verständigt. Trotz der nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken soll der geänderte Entwurf morgen im Bundestag verabschiedet werden.
Steht einem Anschlussinhaber aufgrund eines Provider-Fehlers kein Internet zur Verfügung, kann der Anschlussinhaber für den Ausfall Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH Ende Januar entschieden. Seit letzter Woche gibt es das Urteil im Volltext. Wir haben es uns genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bestandsdatenauskunft durch Provider neu regeln soll. Damit reagiert die Regierung auf einen Beschluss des BVerfG von Ende Januar diesen Jahres. Darin hatte das BVerfG die bisherigen Vorschriften in § 113 TKG für teilweise verfassungswidrig erklärt. Kritiker befürchten eine zunehmende Überwachung der privaten Kommunikation im Internet. Das Bundesinnenministerium betont hingegen, dass durch die Gesetzesänderungen keine neuen Befugnisse für die Behörden geschaffen werden.
Es stellt sich die Frage: Sorgt der Gesetzesentwurf nur für Rechtsklarheit? Oder soll eine Art „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür”eingeführt werden?