Was eint die Irin Shelby Lynn, das deutsche Nachrichtenmagazin Spiegel und die deutsche Youtuberin Kayla Shyx? Ein Spannungsverhältnis zu Rammstein-Frontmann Till Lindemann. Seit Ende Mai sieht sich Lindemann mit Vorwürfen konfrontiert; vor allem junge Frauen werfen ihm Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vor. Vor dem Landgericht (LG) Hamburg konnte der Sänger einige (Teil-)Erfolge erzielen. Eine rechtliche Analyse.
+++ Justizministerium plant Accountsperre bei Angriffen im Netz
+++ ChatGPT: Italienische Datenschutzbehörde nennt Bedienungen
+++ BGH zu Grenzen der Berichterstattung über Michael Schumacher
+++ Bundesamt für Justiz leitet NetzDG-Verfahren gegen Twitter ein
+++ Gutachten: Chatkontrolle ist grundrechtswidrig
+++ X-Hamster in den Niederlanden: Keine Amateurpornos ohne Einwilligung
+++ EuGH entscheidet über Urheberrechtsabgabe für die Cloud
+++ EU und USA „grundsätzlich einig” über Privacy Shield-Nachfolge
+++ EU: Einigung bei Digital Markets Act
+++ BGH: Kein Beweisverwertungsverbot für EncroChat-Nachrichten
+++ OLG Hamburg: SZ darf nicht aus Tagebüchern zitieren
+++ BGH zum presserechtlichen Informationsschreiben
+++ BNetzA entscheidet über TAL-Standardangebot
+++ LG Berlin: Noah Becker erhält 15.000 € wegen rassistischen Tweets
+++ Router-Hacking: BNetzA geht gegen Missbrauch vor
+++ 5G-Ausbau: Bundesregierung erwägt Ausschluss von Huawei Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Malte Engeler im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG.
Nicht alle Kontroversen des Datenschutzrechts gehen auf das Konto der DSGVO. Einige erhalten durch die aktuellen Debatten um ihre Umsetzung in den Bundesländern aber neue Aufmerksamkeit. Dazu gehört derzeit ganz besonders Art. 85 DSGVO, der vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit den Kommunikations-Grundrechten in Einklang bringen sollen.
Diese Öffnungsklausel ist verbindlich. Die Mitgliedsstaaten haben also keine Wahl, ob sie von der Öffnungsklausel, die insoweit treffender als Ausgestaltungsauftrag zu bezeichnen ist, Gebrauch machen. Da das Presserecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, besteht insoweit primär Handlungsbedarf bei den Landesgesetzgebern und in ihren vielfältigen Umsetzungsgesetzen anlässlich des Geltungsbeginns der DSGVO am 25. Mai 2018. Die dabei entstehenden Herausforderungen sind bereits im Beitrag von Jan Mönikes diskutiert worden, der das Ende der modernen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie wir sie kennen) fürchtet, sofern die Landesgesetzgeber nicht tätig werden.
Während sich jener Beitrag schwerpunktmäßig mit der professionellen Pressearbeit und dem Medienrecht befasst, soll in diesem Artikel das Augenmerk auf den Konflikt zwischen Meinungsäußerungen und dem datenschutzrechtlichen „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ gelegt werden. Es soll dabei gezeigt werden, dass eine voreilige Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt nicht nur zu Widersprüchen mit dem Ziel der DSGVO führt, die großen Social Media Plattformen zu bändigen, sondern auch Regelungslücken im Bereich der Auftragsverarbeitung erzeugen könnte. In der Diskussion um die Umsetzung des Art. 85 DSGVO sollte vermieden werden, „das Kinde mit dem Bade auszuschütten“. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: Keine Gegendarstellung bei offenen Fragen
+++ EU-Urheberrecht: Verwirrung um Uploadfilter im EU-Parlament
+++ Netzsperren bei kinox.to: Vodafone legt Berufung ein
+++ McFadden: OLG München zur Störerhaftung in Altfällen
+++ YouTube blendet Wikipedia-Artikel bei Verschwörungsvideos ein Artikel vollständig lesen
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Bleibt der Gesetzgeber in Deutschland weiterhin so untätig wie bislang, dürfte dieses Datum in Deutschland eine Zäsur für alle Bereiche der professionellen Kommunikation bedeuten, soweit sie nicht dem Presseprivileg unterfallen. Denn ohne die dringend notwendigen Anpassungsleistungen verdrängt die DSGVO wichtige rechtliche Grundlagen, auf denen heute moderne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Firmen, Behörden und NGOs fußen. Zudem können zu weitreichende Betroffenenrechte der DSGVO als Instrument im Meinungskampf missbraucht werden. Das könnte zeitgemäße PR in Deutschland praktisch zum Erliegen bringen.
Ein Gastbeitrag von Jan Mönikes im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Abkommen über Austausch von Fluggastdaten mit Kanada in bisheriger Form grundrechtswidrig
+++ BVerfG: Ausnahmsweise Verfassungsbeschwerde gegen presserechtliche Untersagungsverfügung
+++ BAG zum Verbot von Keyloggern
+++ LG Köln verhängt Bewährungsstrafe wegen Telekom-Hack
+++ GA Wahl zu Plattformverboten: Selektivvertrieb auch durch Luxusimage gerechtfertigt Artikel vollständig lesen
+++ WLAN-Privileg: Bundesrat stimmt für TMG-Änderung
+++ Vor dem OLG Stuttgart: Berufung gegen Adblocker zurückgenommen
+++ Kabinett verabschiedet Transparenzverordnung für Internet-Provider
+++ Generalanwalt: E-Books müssen von Bibliotheken verliehen werden dürfen
+++ VG Augsburg lehnt presserechtlichen Auskunftsanspruch eines „Watchblogs“ ab
+++ EGMR: Günther Jauchs Beschwerde wegen “Bunte“-Artikel ist unzulässig
+++ Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz
Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Die Chemnitzer Freie Presse hat gestern mitgeteilt, dass sie Klage gegen die Stadt Burgstädt beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben hat. Hintergrund ist, dass die Stadt am 27.01.2016 Pressevertreter von einer örtlichen Einwohnerversammlung ausgeschlossen und lediglich am Folgetag zu einer Pressekonferenz eingeladen hatte. Nunmehr möchte der Verlag vom Gericht festgestellt haben, dass dieser Ausschluss der Medienvertreter unzulässig war. Mittlerweile hat sich sogar das Sächsische Innenministerium geäußert und erklärt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht bestehe. Aber gibt es einen solchen Anspruch für die Presse tatsächlich nicht? Artikel vollständig lesen