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OLG FFM zu Vertriebsverboten für Plattformen und Suchmaschinen

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Gestern hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die lange erwartete Berufungsentscheidung über das Verbot des Internetvertriebs von Markenartikeln und deren Einstellung in Preissuchmaschinen verkündet (Az.: 11 U 84/14 (Kart)). Demnach sei ein Internetvertriebsverbot zulässig, ein Preissuchmaschinenverbot dagegen nicht. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts hervor. Damit weicht das OLG in wesentlichen Teilen von der Entscheidung der Vorinstanz ab, über die ich bereits ausführlich berichtet hatte (Az.: 2-03 O 158/13). In dem Parallelverfahren über den Online-Vertrieb von Luxusparfums hat es einen Beweisbeschluss erlassen. Die Begründung – soweit aus der Pressemitteilung erkennbar – ist erstaunlich und dürfte die Diskussion noch einmal ankurbeln. Hier ein kurzer Kommentar: Artikel vollständig lesen

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