Internetrecht ist nicht mehr exotisch, sondern mittlerweile ein etabliertes Rechtsgebiet. Ebenso etabliert ist der vorliegende juris Praxiskommentar, der von Prof. Heckmann mittlerweile in seiner 4. Auflage herausgebracht wurde. Wir haben uns diese Neuauflage einmal genauer angeschaut und möchten sie hier unseren Lesern vorstellen. Artikel vollständig lesen