+++ Eilentscheidung des EGMR zur Pressefreiheit in Russland
+++ BVerfG entscheidet nicht über Staatstrojaner Einsatz
+++ Gerichtliche Klärung von DNS-Sperre durch Access-Provider angestrebt
+++ Recherche- und Analysesoftware von Palantir fürs bayerische LKA
Nachdem Ende letzten Jahres die zweifelhafte Abmahnwelle wegen Streamings bei Redtube bekannt wurde, häuften sich schnell die Zweifel von allen Seiten. Überwiegend betrafen diese Zweifel die Perspektive der Abgemahnten. Die Abmahnungen betrafen aber auch indirekt die Betreiber der Pornoseite Redtube und ihre Werbepartner. Diese erwirkten teilweise erfolgreich ein Verbot der Abmahnungen in der bisherigen Form vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 460/13). Der Beschluss ist nunmehr im Volltext erschienen. Artikel vollständig lesen