“Einmalig”, ein “folgenreicher Tabubruch” und gar eine “Zeitenwende” – Kommentator*innen staunen über die Sperrung der Online-Konten von Donald Trump. Doch ist die politische Stummschaltung durch große Tech-Konzerne wirklich eine neue Entwicklung? Bereits seit Jahrzehnten ringen (auch) in Deutschland Politik und Gerichte mit der Online-Macht von Big Tech. Und die Erfahrung lehrt, dass es bisher auf drei Elemente ankam: zeitgemäße Regeln, deren konsequente Durchsetzung und – vor allem – politischen Opportunismus.
Das Informationsrecht wird derzeit geprägt von politischen Versuchen, „Netzwerke“ und „Plattformen“ regulatorisch zu erfassen (ausführlich dazu der Telemedicus Soko-Tagungsband 2016 – Die Macht der Plattformen). Viele dieser Vorschläge – zuletzt der Gesetzesentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ – konzentrieren sich einseitig auf bestimmte Aspekte von „Plattformen“, verlieren dabei aber das Gesamtbild aus den Augen.
Aus diesem Grund veröffentliche ich nachfolgend, gekürzt und auf Telemedicus angepasst, einen Auszug aus den Kapiteln 6.2, 6.3 und 13.1 meiner Doktorarbeit „Must Carry: Übertragungspflichten auf Digitalen Plattformen“ (PDF-Download). Die Doktorarbeit befasst sich mit der medienrechtlichen Plattformregulierung, die in den §§ 52 ff. des Rundfunkstaatsvertrags niedergelegt ist. Die nachfolgenden Abschnitte betreffen aber die Intermediärsregulierung allgemein. Artikel vollständig lesen
Was steht bei Google auf Rang eins, was auf Rang zehn – und warum? Diktiert mir meine Facebook-Timeline, was mich zu interessieren hat? Immer wieder werfen kleine Unregelmäßigkeiten in Such- und Relevanzalgorithmen die Frage auf: Muss ein Gesetz die großen Inhaltevermittler unserer Zeit zur Neutralität zwingen, oder zumindest zu einer Nichtdiskriminierung von Inhalten?
Exemplarisch hierfür steht ein aktueller Fall um Google Autocomplete. Artikel vollständig lesen
In der aktuellen Ausgabe der „Multimedia und Recht” (MMR) ist ein Artikel von mir zur Preisregulierung bei Plattformbetreibern erschienen. Die MMR-Redaktion hat freundlicherweise die Zweitveröffentlichung im Internet freigegeben.
In dem Artikel geht es um die verschiedenen Rechtsnormen, die die (potenziell) entgeltliche Beziehung zwischen Rundfunk-Programmveranstaltern und Rundfunkplattformen (z.B. Kabelnetzbetreibern) regulieren. Diese Frage war am Beispiel der „Einspeiseentgelte” in den vergangenen Jahren stark umstritten und ist u.a. auch Gegenstand von zwei aktuellen BGH-Entscheidungen.
Das Abstract:
Das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Programmveranstaltern war in den vergangenen Jahren stark umstritten. Mit seinen Entscheidungen v. 16.6.2015 (Az. KZR 83/13 und KZR 3/14) hat der BGH nun einige der strittigen Fragen beantwortet. Insbesondere ist nun geklärt, dass das Recht für die Gestaltung der Programmeinspeisung kein bestimmtes „Modell“ vorschreibt, aus dem sich auch ungeschriebene Zahlungspflichten herleiten ließen („Must Pay“). Das einschlägige Recht enthält aber sehr wohl bestimmte „Checks and Balances“, die sowohl von Programmveranstaltern als auch von Plattformbetreibern zu beachten sind. Der folgende Beitrag erklärt, aus welchen Normen sich für potenzielle Entgeltzahlungen zwischen Programmveranstaltern und Plattformbetreibern Rechtsfolgen ergeben. Dabei wird auf kartellrechtliche, urheberrechtliche und medienrechtliche Fragen eingegangen; insbesondere § 52d RStV wird vertieft erörtert.
Der Artikel bezieht sich u.a. auch auf meine Dissertation zum Thema Must Carry-Pflichten (PDF). Ein weiterer Aufsatz von mir zum Thema „Must Offer-Pflichten” erschien im Sommer in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2015, 631).
Simon Assion, „Preisregulierung bei Rundfunkplattformen” als PDF zum Download. Artikel vollständig lesen
Vor wenigen Tagen habe ich meine Doktorarbeit zu Must Carry-Pflichten veröffentlicht. Must Carry-Pflichten sind Übertragungspflichten betreffend Rundfunkprogramme; gerichtet sind sie an die sog. Plattformbetreiber. Gemeint sind damit Unternehmen, die Rundfunkprogramme als Teil ihrer eigenen Produkte vermarkten – vornehmlich Kabelnetzbetreiber.
Update, 04.06.2015: Ich habe die Doktorarbeit jetzt auch Open Access zum Download bereitgestellt: Simon Assion: Must Carry, Übertragungspflichten auf digitalen Plattformen (PDF). Artikel vollständig lesen