In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Innovations- und Technikrecht (InTeR) ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Big Data und Kartellrecht“ erschienen. Sie können den Aufsatz hier herunterladen (PDF). Er geht auf meinen gleichnamigen Beitrag zur DSRI-Herbstakademie zurück, wurde aber an einigen Stellen etwas angepasst und weiterentwickelt.
Ich habe mich dort mit einigen Fragen beschäftigt, was Daten aus kartellrechtlicher Sicht sein könnten:
•Wert?
•Rohstoff?
•Schutzgut?
•Ressource?
•Information?
•Wirtschaftsgut?
•Zahlungsmittel?
•Umsatzmaßstab?
•Marktmachtfaktor?
•Wettbewerbsparameter?
Der InTeR-Aufsatz im Volltext als Download.
Mehr Informationen zum Vortrag auf telemedicus.info. Artikel vollständig lesen
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Am 22.01.2016 fanden die 5. Göttinger Kartellrechtsgespräche zum Thema „Daten und Wettbewerb in der digitalen Ökonomie“ statt. Dieses Buch enthält eine Zusammenstellung der Referate der Veranstaltung. Die Teilnehmer setzen sich mit mehreren hochaktuellen Problemen des Kartellrechts in der Digitalwirtschaft auseinander und liefern einen wertvollen Beitrag zur Diskussion. Artikel vollständig lesen
Bezahlen die Nutzer wirklich mit ihren Daten und was, wenn sie zu viele Daten preisgeben müssen? Wie stehen Datenschutz und Kartellrecht zueinander? Welche Rolle spielen Daten bei der kartellrechtlichen Marktanalyse? Diese und einige weitere Fragen habe ich am 18.11.2016 erneut in einem Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) besprochen. Die Folien sind hier bei Telemedicus zum Download erhältlich. Zum selben Thema habe ich bereits am 16.09.2016 auf der DSRI-Herbstakademie einen Vortrag gehalten; hier der Videomitschnitt dazu.
Die Folien zum Vortrag „Big Data und Kartellrecht“ vom 18.11.2016 (PDF).
Der Vortrag zu „Big Data und Kartellrecht“ vom 16.09.2016 als Video mit Folien auf der DSRI-Seite.
Der Videomitschnitt ohne Folien auf youtube.com.
Aufsatz zum Download: Telle, Konditionenmissbrauch durch Ausplünderung von Plattform-Nutzerdaten, WRP 2016, 814 ff. (PDF). Artikel vollständig lesen
Vor kurzem fand erneut ein Workshop des Hamburger Forums für Medienökonomie (HFM) statt. Der Fokus lag auf der juristischen und industrieökonomischen Betrachtung digitaler Märkte und des Datenschutzes. Ein ausführlicher Tagungsbericht von Franziska Löw vom m-blog.info. Artikel vollständig lesen
In zwei Wochen findet die Telemedicus #Soko16 zur „Macht der Plattformen“ statt. Am 3. und 4. September wollen wir Sie im Grimmzentrum in Berlin begrüßen.
Programm
Zur zeitlichen Übersicht haben wir für Sie das Programm online gestellt. Bitte beachten Sie, dass sich noch kurzfristige Änderungen ergeben können. Wir freuen uns schon auf zwei tolle Tage mit vielen interessanten Speakern und spannenden Themen.
Teilnahme, Aktuelles und Presseakkreditierung
Zur Sommerkonferenz 2016 anmelden können Sie sich unter www.telemedicus.info/soko16. Dort finden Sie auch eine Übersicht über die einzelnen Programmpunkte, Speaker, das Abendprogramm sowie eine Pressemitteilung. Sie können uns auch auf Twitter unter @telemedicus folgen oder seine Sie live dabei unter #soko16. Bis in zwei Wochen in Berlin.
Das Bundeskartellamt hat heute ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ veröffentlicht. Darin stellt die Behörde Besonderheiten bei der Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften auf Internet-Sachverhalte dar und schildert Herausforderungen der Marktanalyse. So seien verschiedene Faktoren in die wettbewerbliche Bewertung mit einzubeziehen.
Weiterhin schlägt das Bundeskartellamt Anpassungen im ansonsten ausreichenden Kartellrecht vor:
• Gesetzliche Klarstellung, dass ein Marktgeschehen auch bei nicht-monetären Austauschbeziehungen bestehen kann
• Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle – Stichwort WhatsApp-Übernahme
• Präzisierung der Marktmachtkriterien – Bsp: Netzwerkeffekte, Größenvorteile, Single- oder Multi-Homing sowie der Zugang zu Daten und Innovationspotenzial
Das Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ des BKartA vom 9.6.2016.
Zusammenfassung des Arbeitspapiers.
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Artikel vollständig lesen
Die Registrierung zur Telemedicus Sommerkonferenz 2016 ist seit kurzem eröffnet. Mit dem Konferenzthema „Die Macht der Plattformen” wollen wir ein interessantes Phänomen behandeln: Unser öffentliches, privates und wirtschaftliches Leben wird immer mehr von Unternehmen und Organisationen beeinflusst, die uns verbinden und verknüpfen. Marktplätze, Kommunikationswege, technische Standards oder Software, aber auch „digitale Infrastruktur” – Plattformen erfüllen wichtige Aufgaben für die Informationsgesellschaft. Erfüllen sie aber auch öffentliche Aufgaben und müssten sie deshalb mehr unter öffentlicher Kontrolle stehen?
Die folgenden Punkte wollen wir mit unseren Speakern und Besuchern diskutieren:
• Keynote: Die Macht der Plattformen – Julia Reda (MdEP Piraten)
• Plattformen und digitale Gesellschaft – Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesministerin der Justiz a.D.), Joanna Schmölz (DIVSI), Robert Golz, LL.M. (HÄRTING) und Prof. Dr. Daniel Hürlimann (Uni St. Gallen)
• Rechtsschutz und Regulierung durch Plattformen – Thorsten Feldmann, LL.M. (JBB), Dominik Höch (Höch Kadelbach), Linda Kuschel, LL.M. (Harvard) (HU Berlin) und Christoph Palzer (Uni Bayreuth)
• Plattformen und Datenmacht – Dr. Jens Schefzig (Osborne Clarke), Dr. Moritz Karg (HmbBfDI) und JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg (TU Dresden)
• Alte vs. neue Plattformen: Die OTT Debatte – Prof. Dr. Robert Schönau (Hochschule Hof), Doris Gemeinhardt-Brenk (BNetzA) und Dr. Frederic Ufer (VATM)
• Kartellrecht: Die Marktmacht von Plattformen – Prof. Dr. Boris Paal, M.Jur. (Oxford) (Uni Freiburg), Dr. Felicitas Rieger (Hausfeld), Dr. Armin Jungbluth (BMWi) und Dr. Christine Jury-Fischer (VG Media)
Sie können sich hier registrieren. Weitere Informationen gibt es stets unter www.telemedicus.info/soko16 oder folgen Sie uns auf Twitter unter @telemedicus oder direkt unter #soko16.
Registrierung zur Telemedicus Sommerkonferenz 2016 #soko16. Artikel vollständig lesen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat gestern beschlossen, dass dem Europäischen Gerichtshof verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Plattformvertrieb von Markenware vorgelegt werden (Az.: 11 U 96/14 (Kart)). Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob die Sicherstellung eines „Luxusimages“ ausreicht, um ein zulässiges selektives Vertriebssystem zu begründen. Eine der umstrittensten Fragen des Online-Vertriebs wird damit durch den EuGH entschieden werden müssen. Artikel vollständig lesen
Diese Woche hat der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch zum Thema „Kartellrecht und Plattformen“ veranstaltet, auf dem mehrere Experten aus Wissenschaft, Praxis und seitens interessierter Unternehmen teilgenommen haben. Im Ergebnis waren sich alle einig, dass die geltenden kartellrechtlichen Regelungen lediglich an einigen Stellen an Plattform-Sachverhalte angepasst werden müssten. Zum Beispiel verlangte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, eine klarstellende Regelung, dass eine Marktabgrenzung nicht allein deshalb ausscheide, weil nicht-entgeltliche Marktbeziehungen vorliegen. Auch die Rolle verbraucherschützender Regelungen im Wettbewerb wurde diskutiert. Dieser Aspekt hat vor allem wegen des derzeit laufenden Verfahrens des BKartA gegenüber Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch besondere Bedeutung. Der Ausschuss hatte bereits vor der Anhörung mehrere Fragen formuliert (PDF), zu denen ergänzende schriftliche Stellungnahmen eingereicht wurden. Das Bundeskartellamt kündigte in seiner Stellungnahme an, dass demnächst der behördeninterne „Think Tank Internetplattformen” in einem Zwischenbericht den gegenwärtigen Diskussionsstand zu den verschiedenen aufgeworfenen Fragen darstellen werde.
Zur zusammenfassenden Pressemitteilung des BTADA.
Stellungnahme von Ansgar Baums (HP).
Stellungnahme von Dr. Michael Menz (Zalando).
Stellungnahme des BKartA.
Stellungnahme von Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Stellungnahme des VZBV. Artikel vollständig lesen