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Stairway to Heaven: Plagiat oder freie Akkordabfolge?

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Auf iRights.info gehe ich der Frage nach, ob Stairway to Heaven ein Plagiat des Akkordriffs des Songs Taurus der US-Band Spirit ist. In der Tendenz verneine ich diese Frage:

  1. Das Taurus-Riff ist wohl kein Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG: Das Gitarrenriff erreicht (in den mit Stairway übereinstimmenden Teilen) mangels individueller Komposition keine Schöpfungshöhe. Es handelt sich um eine Standard-Akkordabfolge, typisch im Latin-Bereich.
  2. Keine Bearbeitung bei unterstellter Werkqualität: Die Eigenart des Taurus-Riffs ist gering; das Stairway-Riff enthält etwa eine eigenständige Melodie im oberen Akkordvoicing – und entfernt sich schon deshalb als nachgeschaffenes Werk weit genug vom Ausgangsriff. Das entspricht der Formel, die den Grenzbereich zwischen Bearbeitung und freier Benutzung definiert: Je weniger individuell die Komposition, desto eher darf sich ein nachgeschaffenes Werk daran anlehnen.
  3. Die überbordende Monopolisierung einfacher Harmonien, Stilmittel und gefühlter Ähnlichkeiten ist eine bedenkliche Entwicklung. Das zeigt der Fall Blurred Lines/Got to give it up aus den USA, bei dem die Geschworenen die Unterscheidung zwischen Hommage und Plagiat verkannt haben.
  4. Standardharmonien sind freies Musikvokabular. Übereinstimmungen im Popbereich, herausgearbeitet etwa bei 4-Chord-Songs, sind eine musikalische Binsenweisheit.

Der Beitrag stellt Übereinstimmungen und Unterschiede der Riffs auch anhand von Musiknoten dar.
Zum Beitrag bei iRights.info. Artikel vollständig lesen

BGH: Bank muss Kontoinhaber bei Markenfälschung bekannt geben

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Der BGH hat heute erneut dazu entschieden, ob Markeninhaber von einer Bank die Bekanntgabe des Kontoinhabers verlangen können (Az.: I ZR 51/12). Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Bereits im Juli hatte der EuGH zu dem Spannungsverhältnis zwischen IP-Auskunftsansprüchen und dem Bankgeheimnis entschieden. Ein etwaiges Auskunftsverweigerungsrecht dürfe nicht unbegrenzt und bedingungslos gelten. Heute hat der BGH hierzu entschieden, dass eine Bank jedenfalls dann die Auskunft nicht verweigert darf, wenn über das Bankkonto die Zahlung für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt wurde.

Hierzu aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Der Bundesgerichtshof hat auf dieser Grundlage nunmehr entschieden, dass der Klägerin ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers zusteht. Die Bestimmung des § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 MarkenG ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass ein Bankinstitut nicht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn das Konto für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde. Das Grundrecht des Kontoinhabers auf Schutz der persönlichen Daten nach Art. 8 EU-Grundrechtecharta und das Recht der Bank auf Berufsfreiheit nach Art. 15 EU-Grundrechtecharta müssen hinter den Grundrechten der Markeninhaberin auf Schutz des geistigen Eigentums und einen wirksamen Rechtsschutz zurücktreten (Art. 17 und 47 EU-Grundrechtecharta). Die Möglichkeit der Einleitung eines Strafverfahrens steht einem Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gegen ein Bankinstitut nicht entgegen.

Hervorhebungen nicht im Original

Bislang ist der Volltext der Entscheidung noch nicht veröffentlicht, sodass eine genaue Analyse verfrüht wäre. Interessant ist vor allem, wann und aus welcher Sicht nach dem Maßstab des BGH eine Markenrechtsverletzung offensichtlich ist.

Zur Pressemitteilung des BGH.
Ausführliche Analyse des EuGH-Urteils vom 16.07.2015 (Az.: C-580/13) Artikel vollständig lesen

EuGH zum Bankgeheimnis bei IP-Auskunftsansprüchen

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Der EuGH hat heute in einem Vorabentscheidungsverfahren zu der Frage entschieden, ob Bankinstitute bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen Auskunft geben müssen. Ein unbegrenztes und bedingungsloses Auskunftsverweigerungsrecht schränke die Rechte am geistigen Eigentum ein (Az.: C-580/13). Die Entscheidung wird weitreichende Folgen im Zusammenhang mit sämtlichen Auskunftsansprüchen aus dem Recht des geistigen Eigentums haben. Telemedicus mit einer Analyse: Artikel vollständig lesen

Lobbyplag – schon wieder kopiert?

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Seit einer knappen Woche geistert nun das Lobbyplag durch den elektronischen Äther. Worum handelt es sich eigentlich hier? Wer ist dafür verantwortlich und wieso sollte mich das interessieren? Artikel vollständig lesen

Plagiatsjägerin Weber-Wulff: Software ist höchstens Hilfsmittel

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Ein native speaker wird stutzig, wenn er die eigene Sprache in einem fremden Text nicht versteht. Debora Weber-Wulff ist Amerikanerin und ihr passierte genau das in einer Hausarbeit: Sie las, merkte auf, recherchierte – und fand ihr erstes Plagiat!

Heute entlarvt die Professorin der HTW Berlin Plagiate mit anderen Wissenschaftlern und Aktivisten auf VroniPlag. Sie hat am Freitag an der Universität Konstanz einen Gastvortrag über Software zur Plagiatserkennung gehalten. Ihr Fazit: Eine verlässliche Softwarelösung gibt es nicht. Artikel vollständig lesen

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