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Wie heise online berichtet, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Strafverfahren gegen bestimmte kino.to Nutzer zu eröffnen. Sie konnte in vielen Fällen tatsächlich ermitteln, wer was wie oft aufgerufen hat.
Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.
Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:
(Man) habe […] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. […] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.
Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.
(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.
Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.
Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail. Artikel vollständig lesen
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