Ende April hat der BGH entschieden, dass ein Bankkunde für einen Pharming-Angriff haften kann – obwohl er von einem Dritten ausgetrickst wurde. Das hat er (wieder einmal) zunächst per Pressemitteilung mitgeteilt. Seit Anfang letzter Woche liegt das Urteil nun im Volltext vor. Wir haben es uns einmal genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen