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Zeitungszeugen: Auch kein Staftatbestand verwirklicht

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Das LG München hat laut mehreren Presseberichten einen Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, der gegen das Projekt Zeitungszeugen verhängt worden war. In diesem Projekt werden Zeitungen aus der Zeit des deutschen Nationalsozialismus nachgedruckt und – in einer kommentierten Version – über Kiosks vertrieben. Artikel vollständig lesen

LG München entscheidet zugunsten von Zeitungszeugen

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Das LG München hat heute im Streit zwischen dem Freistaat Bayern und den Herausgebern von „Zeitungszeugen“ entschieden. In „Zeitungszeugen“ werden Nachdrucke von Berichten aus der NS-Zeit veröffentlicht. Das Land Bayern wollte diese Veröffentlichungen nun stoppen. Argument: Die Urheberrechte an den Zeitungsberichten seien nach dem Krieg auf das Land Bayern übergegangen. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München entschied nun jedoch zugunsten von „Zeitungszeugen“. Artikel vollständig lesen

Projekt Zeitungszeugen: Der Freistaat Bayern als Zensor

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Ein Kommentar von Simon Möller.

Die Art, auf die sich die deutsche Öffentlichkeit mit ihrer Vergangenheit beschäftigt, war schon immer von Schizophrenie geprägt. Einerseits hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung 1949 die eigene Entnazifizierung zur konsequenten Aufgabe gemacht, z.B. durch die hohen Strafandrohungen der §§ 84 ff. StGB („Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“). Andererseits ist diese Auseinandersetzung immer lückenhaft geblieben, in manchen Gebieten blieb sie ganz aus. Ein eher unbekanntes Beispiel: Die Gesetzessammlung, in der die meisten Juristen die §§ 84 ff. StGB nachlesen, ist nach Heinrich Schönfelder benannt, einem engagierten Nazi.

Dass der Freistaat Bayern, namentlich das bayerische Finanzministerium, nun die Publikation von historischen Zeitungen verbieten will, passt insofern ins Schema. Das ist nicht nur politisch bedenklich, sondern auch rechtlich: Denn der Freistaat Bayern bedient sich dabei nicht eines Instrumentes des Ordnungsrechts, z.B. dem JuSchG, sondern macht Urheberrechte geltend. Artikel vollständig lesen

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