„Open Government” ist eine politische Forderung, bei der es um die Öffnung von Staat und Regierung geht. Bürger und Gesellschaft sollen leichter Zugang zu staatlichem Handeln finden – gleichzeitig soll der Staat von der besseren Partizipation seiner Bürger profitieren. Die Forderung nach Open Government wird vor allem aus Richtung der „netzpolitischen Szene” formuliert. Deswegen zielen auch viele Forderungen des Open Government auf die Schaffung von informationstechnischen Anknüpfungsstellen, z.B. bei der Verfügbarkeit von Daten (Open Data) oder der Teilnahme an Meinungsbildungsprozessen (E-Partizipation).
Die Politik reagiert auf die Forderung nach Open Government vor allem, in dem sie ein „E-Government”-Projekt nach dem anderen auflegt. Diese Vorhaben bestehen meist aus einer Kombination von enorm komplizierten Gesetzen und Regularien, kombiniert mit dem enorm kostspieligen Aufbau von IT-Infrastruktur. Dies alles wird finanziert aus Steuergeldern – und bringt im Ergebnis wenig. Dies belegen Projekte wie die elektronische Signatur, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) , der E-Personalausweis oder De-Mail. Artikel vollständig lesen
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch das neue Transparenzgesetz beschlossen. Das in Hamburg geltende Informationsfreiheitsgesetz soll hierdurch ersetzt werden. Erstmalig sieht der Gesetzesentwurf ein im Internet zugängliches Informationsregister vor. In der gemeinsamen Erklärung der Bürgerschaft heißt es:
So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt. Daneben wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte im Einzelfall geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient.
Die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ feiert damit einen großen Erfolg. Das Ende 2011 gestartete Begehren gab den Anstoß und macht den Stadtstaat nun zum Vorreiter in Sachen „Open Government Data“. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Nur die Bundesländer Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sehen entsprechende Regelungen vor. Diese Entwicklung birgt große Chancen für mehr Bürgerbeteiligung. Bereits der Hamburgische Gesetzesentwurf wurde in Teilen von Bürgerinnen und Bürger über das Internet mit gestaltet.
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