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Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Masch
Der Betreiber eines Online-Videorecorders hat gegen Sendeunternehmen keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß § 87 Abs. 5 UrhG. Werden nur einzelne Sendungen aufgezeichnet, liegt ein sog. „Rosinenprogramm“ vor, dessen Weiterleitung weder § 20b Abs. 1 noch § 87 Abs. 5 UrhG unterfällt. Die Zustimmung zu einer solchen Weitersendung liegt allein im Ermessen der Sendeunternehmen. Artikel vollständig lesen
Anfang April hat sich der BGH erneut mit Internet-Videorecordern zu beschäftigen gehabt. Die Entscheidung „Internet Videorecorder II“ liegt nun im Volltext vor.
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Der BGH hat gestern entschieden, dass das Angebot der Internet-Videorecorder Shift.TV und Save.TV in das Recht der Privatfernsehsender RTL und Sat.1 auf Weitersendung ihres Programms eingreift. In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es weiter, dass geprüft werden müsse, ob die Fernsehsender verpflichtet sind, die Anbieter der Internet-Videorecorder zu lizenzieren. Darin blieb allerdings offen, ob die Fernsehsender eine solche Zwangslizenz verweigern dürfen. Artikel vollständig lesen
Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um den Online-Videorekorder save.tv entschieden. Schon im Jahr 2006 hatte das OLG Dresden sich mit der Sache befasst und den Online-Dienst zum Aufzeichnen von Fernsehsendungen für rechtswidrig erklärt. Im Jahr 2009 hatte der Bundesgerichtshof den Streit dem OLG erneut vorgelegt: Das Gericht habe nicht ausreichend geklärt, wer die Aufzeichnungen im technischen Sinne überhaupt vornimmt – der Nutzer oder der Diensteanbieter. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat heute entschieden, dass Online-Videorecorder in der Regel unzulässig sind. Im konkreten Fall ging es um das Angebot „Shift.tv“. Dort können Nutzer im Internet per Klick einzelne Fernsehsendungen aufnehmen lassen und diese dann anschließend downloaden. Eine Basisversion des Dienstes ist kostenlos, Premium-Nutzer zahlen eine monatliche Gebühr. Der Privatsender RTL hatte gegen diese Aufnahmen geklagt und sah sich in seinen Senderechten verletzt. Artikel vollständig lesen