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„Die Nutzung von Staatstrojanern zur Durchführung einer Quellen-TKÜ oder einer Online-Durchsuchung zu Zwecken der Strafverfolgung ist nach geltendem Recht unzulässig.”
Zu diesem Schluss kommt Dr. Frank Braun von der Universität Passau FHöV Münster in einem Artikel für die kommende Ausgabe der Kommunikation & Recht. Darin widerspricht er auch der Darstellung, dass es sich bei den aktuell bekannt gewordenen Spionageprogrammen um „rechtliche Grauzonen” handelt:
„Es ist bedenklich, dass in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich – in Rede steht immerhin der Kernbereich privater Lebensgestaltung […] – offenbar in dem Bewusstsein agiert wird, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. […] Die Rechtslage war stets klar: Die Nutzung von Staatstrojanern und der damit verbundene Grundrechtseingriff sind unzulässig, solange nicht 1. eine rechtskonforme Software und 2. eine den Vorgaben des BVerfG entsprechende Ermächtigungsnorm existiert.”
Der Beitrag wurde vorab auf der Webseite der K&R als PDF veröffentlicht.
Braun, Ozapftis – (Un)Zulässigkeit von „Staatstrojanern“, K&R 2011, 681. Artikel vollständig lesen
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz eingelegt. Dieses verstoße gegen gleich drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Damit folgt Baum dem Beispiel der Telepolis-Autorin Bettina Winsemann und eines Mitglieds der Linkspartei, die bereits vor einigen Wochen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Artikel vollständig lesen