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GEMA vs. YouTube: Nächste Runde eingeläutet

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Die GEMA hat heute im Streit gegen YouTube Berufung eingelegt. Gegenstand der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg. YouTube wurde hierin verpflichtet, durch Vorkehrungen einen zukünftigen Upload der streitgegenständlichen GEMA-Werke zu verhindern. Als Täter haftet das Video-Portal bislang nicht. Ziel der Verwertungsgesellschaft ist laut ihrer Pressemitteilung:

… dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform in Deutschland generell unterlässt. Denn: YouTube lehnt zwar jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte.

Die Google-Tochter zögert aber nicht: Betroffen von den ihr aufgelegten Prüfpflichten geht diese nun ebenso in die Berufung. Da die bisherigen Lizenzverhandlungen erfolglos blieben, ist mit einer zeitnahen Lösung nicht zu rechnen.

Zum Bericht bei heise.de.
Telemedicus zum erstinstanzlichem Urteil. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Rapidshare, ACTA, Tatort-Autoren

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+++ GEMA vs. Rapidshare landet vor dem BGH

+++ Bundesrat zur Datenschutzverordnung: EU überschreitet Regelungskompetenz

+++ Bundestag erhöht Schutz von Journalisten

+++ Sachstandsbericht: EU hält an ACTA fest

+++ BGH: Niedriger Startpreis bei eBay kein Anzeichen für Produktplagiat

+++ Kritik an Netzgemeinde: Nach Rockmusiker nun Tatort-Autoren

+++ Härteres Vorgehen gehen Cyberkriminalität auf EU-Ebene Artikel vollständig lesen

OLG Hamburg: Die Rapidshare-Entscheidung, ein Meilenstein?

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Vor zwei Wochen hat das Oberlandesgericht Hamburg erneut im Fall Rapidshare entschieden. Haftet ein One-Click-Hoster, wenn Nutzer über seinen Dienst Raubkopien verbreiten, war die zentrale Frage. Nun ist die Entscheidung im Volltext veröffentlicht. Und man kann festhalten: Sie ist in vielerlei Hinsicht erstaunlich.

Zwar hat das OLG Hamburg Rapidshare im konkreten Fall dazu verurteilt, die Verbreitung einzelner Dateien zu unterlassen. Das Gericht räumte gleichzeitig aber auch mit der eigenen Rechtsprechung auf und legte zum Teil eine glatte 180-Grad-Wende hin. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Öffentliche Wiedergabe, Rapidshare, Spotify

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+++ EuGH entscheidet zur öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern

+++ OLG Hamburg entscheidet über Haftung von Rapidshare

+++ Streaming-Dienst Spotify startet in Deutschland

+++ CSU-Netzrat veröffentlicht Positionspapier

+++ eco: Netzsperren in Deutschland rechtswidrig

+++ Patent Wars: Apple verliert bei „Push-Mail“ und gewinnt nicht bei „Slide to Unlock“ Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Megaupload, SOPA, Grooveshark

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+++ Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen

+++ Umstrittene US-Zensurgesetze vorerst auf Eis gelegt

+++ OLG Hamburg zur Zulässigkeit von Hotelbewertungen

+++ Samsung unterliegt Apple vor dem LG Mannheim

+++ DENIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren

+++ Streit um „stille SMS“ und Funkzellenabfrage

+++ LG Karlsruhe: „ACAB“ ist keine strafbare Beleidigung

+++ „Grooveshark“ macht in Deutschland dicht Artikel vollständig lesen

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