Die in AGB enthaltene Angabe „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ ist wettbewerbswidrig und unwirksam. Das hat das OLG Bremen entschieden. Begründung: Der Zusatz „voraussichtlich” mache die Aussage zur Versandzeit so schwammig, dass der Kunde nicht weiß, woran er ist. Außerdem befasste sich das Gericht mit Amazons 1-Click-Kauf und sah Probleme bei der Einbindung der Widerrufsbelehrung. Artikel vollständig lesen