Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Die Chemnitzer Freie Presse hat gestern mitgeteilt, dass sie Klage gegen die Stadt Burgstädt beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben hat. Hintergrund ist, dass die Stadt am 27.01.2016 Pressevertreter von einer örtlichen Einwohnerversammlung ausgeschlossen und lediglich am Folgetag zu einer Pressekonferenz eingeladen hatte. Nunmehr möchte der Verlag vom Gericht festgestellt haben, dass dieser Ausschluss der Medienvertreter unzulässig war. Mittlerweile hat sich sogar das Sächsische Innenministerium geäußert und erklärt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht bestehe. Aber gibt es einen solchen Anspruch für die Presse tatsächlich nicht? Artikel vollständig lesen
Im März dieses Jahres hatte der EuGH entschieden: Musik, die in einer Arztpraxis läuft, ist nicht vergütungspflichtig. Dafür müsste das Merkmal der öffentlichen Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne vorliegen. Und das sei, so der EuGH, innerhalb einer Arztpraxis nicht der Fall.
Wie der Bremer Anwalt Rudolf Gläser nun berichtet, hält die GEMA das Urteil des EuGH für nicht anwendbar auf das deutsche Recht. Argument: Der Fall spielte in Italien; der dortige Öffentlichkeitsbegriff sei ein anderer als der aus dem deutschen § 52 UrhG.
Das überzeugt jedoch nicht. Denn wenn der EuGH einen unionsrechtlichen Begriff auslegt, schlägt sich das auch auf die Auslegung des entsprechenden Begriffs im deutschen Recht durch. Die öffentliche Wiedergabe findet sich in zahlreichen Abkommen und EU-Richtlinien zum Urheberrecht. Damit ist sie auf nationaler Ebene nicht losgelöst von der EuGH-Rechtsprechung zu beurteilen.
Gläser empfiehlt den Betroffenen:
Praxisinhaber, die in der Vergangenheit mehr oder weniger notgedrungen einen GEMA-Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, sollten diesen mit sofortiger Wirkung unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 15. März 2012 kündigen und erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen. Mit der Entscheidung des EuGH ist für die GEMA „die Tür zu“ – und zwar nicht nur zum Wartezimmer, sondern zur therapeutischen Praxis überhaupt.
Zum Beitrag von RA Gläser bei Praxisführung Professionell. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Adrian Schneider.
Mal wieder hat Wikileaks vertrauliche Dokumente veröffentlicht, diesmal mit mehr oder weniger peinlichen diplomatischen Einschätzungen über verschiedene Politiker und Regierungen. Illegale Hehlerware, die diplomatische Beziehungen zerstört, finden die einen. Ein sinnvoller Beitrag zur Transparenz in der Demokratie, sagen die anderen. Einmal mehr ist damit die Diskussion um die Grenzen der Informationsfreiheit entfacht. Was muss öffentlich sein, was geheim? Welche Regeln brauchen wir im Umgang mit vertraulichen Informationen? Und welche Rolle spielt dabei die Presse? Artikel vollständig lesen