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Aufsatz „Big Data und Kartellrecht“ in der InTeR

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Innovations- und Technikrecht (InTeR) ist ein Aufsatz von mir mit dem Titel „Big Data und Kartellrecht“ erschienen. Sie können den Aufsatz hier herunterladen (PDF). Er geht auf meinen gleichnamigen Beitrag zur DSRI-Herbstakademie zurück, wurde aber an einigen Stellen etwas angepasst und weiterentwickelt.

Ich habe mich dort mit einigen Fragen beschäftigt, was Daten aus kartellrechtlicher Sicht sein könnten:
•Wert?
•Rohstoff?
•Schutzgut?
•Ressource?
•Information?
•Wirtschaftsgut?
•Zahlungsmittel?
•Umsatzmaßstab?
•Marktmachtfaktor?
•Wettbewerbsparameter?
Der InTeR-Aufsatz im Volltext als Download.
Mehr Informationen zum Vortrag auf telemedicus.info. Artikel vollständig lesen

Folien zum Vortrag „Big Data und Kartellrecht“

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Bezahlen die Nutzer wirklich mit ihren Daten und was, wenn sie zu viele Daten preisgeben müssen? Wie stehen Datenschutz und Kartellrecht zueinander? Welche Rolle spielen Daten bei der kartellrechtlichen Marktanalyse? Diese und einige weitere Fragen habe ich am 18.11.2016 erneut in einem Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) besprochen. Die Folien sind hier bei Telemedicus zum Download erhältlich. Zum selben Thema habe ich bereits am 16.09.2016 auf der DSRI-Herbstakademie einen Vortrag gehalten; hier der Videomitschnitt dazu.

Die Folien zum Vortrag „Big Data und Kartellrecht“ vom 18.11.2016 (PDF).
Der Vortrag zu „Big Data und Kartellrecht“ vom 16.09.2016 als Video mit Folien auf der DSRI-Seite.
Der Videomitschnitt ohne Folien auf youtube.com.
Aufsatz zum Download: Telle, Konditionenmissbrauch durch Ausplünderung von Plattform-Nutzerdaten, WRP 2016, 814 ff. (PDF). Artikel vollständig lesen

BKartA veröffentlicht Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“

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Das Bundeskartellamt hat heute ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ veröffentlicht. Darin stellt die Behörde Besonderheiten bei der Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften auf Internet-Sachverhalte dar und schildert Herausforderungen der Marktanalyse. So seien verschiedene Faktoren in die wettbewerbliche Bewertung mit einzubeziehen.

Weiterhin schlägt das Bundeskartellamt Anpassungen im ansonsten ausreichenden Kartellrecht vor:
• Gesetzliche Klarstellung, dass ein Marktgeschehen auch bei nicht-monetären Austauschbeziehungen bestehen kann
• Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle – Stichwort WhatsApp-Übernahme
• Präzisierung der Marktmachtkriterien – Bsp: Netzwerkeffekte, Größenvorteile, Single- oder Multi-Homing sowie der Zugang zu Daten und Innovationspotenzial

Das Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ des BKartA vom 9.6.2016.
Zusammenfassung des Arbeitspapiers.
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Artikel vollständig lesen

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