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Das Informationsrecht wird derzeit geprägt von politischen Versuchen, „Netzwerke“ und „Plattformen“ regulatorisch zu erfassen (ausführlich dazu der Telemedicus Soko-Tagungsband 2016 – Die Macht der Plattformen). Viele dieser Vorschläge – zuletzt der Gesetzesentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ – konzentrieren sich einseitig auf bestimmte Aspekte von „Plattformen“, verlieren dabei aber das Gesamtbild aus den Augen.
Aus diesem Grund veröffentliche ich nachfolgend, gekürzt und auf Telemedicus angepasst, einen Auszug aus den Kapiteln 6.2, 6.3 und 13.1 meiner Doktorarbeit „Must Carry: Übertragungspflichten auf Digitalen Plattformen“ (PDF-Download). Die Doktorarbeit befasst sich mit der medienrechtlichen Plattformregulierung, die in den §§ 52 ff. des Rundfunkstaatsvertrags niedergelegt ist. Die nachfolgenden Abschnitte betreffen aber die Intermediärsregulierung allgemein. Artikel vollständig lesen