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Zwei Schritte vor – ein Schritt zurück: Zur „neuen Lösung für das Urheberrecht“ von Leistner/Metzger

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Ein rechtliches Instrument, mit dem Musik im Netz legal genutzt und Künstler angemessen bezahlt werden, ist der heilige Gral des Urheberrechts. Im Feuilleton der FAZ wagten die Professoren Matthias Leistner und Axel Metzger im Januar einen neuen Versuch: Mehr Freiheiten für die Nutzer und mehr Pflichten für die Plattformen sollen zum Ende der illegalen Nutzung von Musik im Internet führen.

Ein begrüßenswerter Debattenanstoß – der das eigentliche Problem jedoch nur verschiebt, meint Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, im Gastbeitrag für Telemedicus. Artikel vollständig lesen

Stairway to Heaven: Plagiat oder freie Akkordabfolge?

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Auf iRights.info gehe ich der Frage nach, ob Stairway to Heaven ein Plagiat des Akkordriffs des Songs Taurus der US-Band Spirit ist. In der Tendenz verneine ich diese Frage:

  1. Das Taurus-Riff ist wohl kein Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG: Das Gitarrenriff erreicht (in den mit Stairway übereinstimmenden Teilen) mangels individueller Komposition keine Schöpfungshöhe. Es handelt sich um eine Standard-Akkordabfolge, typisch im Latin-Bereich.
  2. Keine Bearbeitung bei unterstellter Werkqualität: Die Eigenart des Taurus-Riffs ist gering; das Stairway-Riff enthält etwa eine eigenständige Melodie im oberen Akkordvoicing – und entfernt sich schon deshalb als nachgeschaffenes Werk weit genug vom Ausgangsriff. Das entspricht der Formel, die den Grenzbereich zwischen Bearbeitung und freier Benutzung definiert: Je weniger individuell die Komposition, desto eher darf sich ein nachgeschaffenes Werk daran anlehnen.
  3. Die überbordende Monopolisierung einfacher Harmonien, Stilmittel und gefühlter Ähnlichkeiten ist eine bedenkliche Entwicklung. Das zeigt der Fall Blurred Lines/Got to give it up aus den USA, bei dem die Geschworenen die Unterscheidung zwischen Hommage und Plagiat verkannt haben.
  4. Standardharmonien sind freies Musikvokabular. Übereinstimmungen im Popbereich, herausgearbeitet etwa bei 4-Chord-Songs, sind eine musikalische Binsenweisheit.

Der Beitrag stellt Übereinstimmungen und Unterschiede der Riffs auch anhand von Musiknoten dar.
Zum Beitrag bei iRights.info. Artikel vollständig lesen

C3S: Geld für freie Musik?

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Freie Lizenzwahl für Musiker, Stimmengleichheit unter den Mitgliedern, transparentes und abrechnungsgenaues Pay-per-Play – das alles will die C3S bieten. Noch liegt sie in der Gründungsphase; ab 2015 will die C3S aber die ersten Vergütungen an Musiker ausschütten. Gerade für die Wahrnehmung des Online-Airplays will die C3S die attraktivere Alternative zur GEMA sein: Sie kündigt an, mit einem besseren Erfassungssystem aufzuwarten und durch entsprechende Programmierschnittstellen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.

Einen lesenswerten Überblick zum aktuellen Stand der C3S gibt Anne Kohlik auf FAZ.net. Die Gründung einer Verwertungsgesellschaft ist eine Mammutaufgabe, soviel ist spätestens nach der Lektüre des Artikels klar; ebenso die Tatsache, dass die C3S-Gründer es ernst meinen. Doch wie erfolgsversprechend ist die Idee der C3S? Wird tatsächlich Geld für Musik unter freier Lizenz fließen? Kohlik konstatiert:

Noch scheint die Gema daran zu glauben, dass Künstler nur aus All-Rights-Reserved-Lizenzen Einnahmen ziehen können. Es ist an C3S, das Gegenteil zu beweisen.

In der Tat: Ob auch freie Musik Einnahmen generieren kann, wird über Erfolg und Misserfolg der C3S entscheiden. Die GEMA hält von der Vereinbarkeit freier Lizenzen mit ihrem Wahrnehmungsmodell traditionell wenig. Sollte sie sich in diesem Punkt dennoch öffnen, könnte sie der C3S das Wasser abgraben. Besonders wahrscheinlich ist das aber nicht; zumindest nicht in der Stringenz, die die C3S wohl an den Tag legen wird. Frischer Wind in der Musiklandschaft schadet jedenfalls nicht, und vielleicht lässt das ein oder andere musikalische Schwergewicht der Zukunft seine Rechte von der C3S wahrnehmen.

Zum Artikel auf FAZ.net.
Temeledicus zur Vereinbarkeit von GEMA-Mitgliedschaft und CC-Lizenzen. Artikel vollständig lesen

Karamba, Karacho, ein Cover

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Der Volksmusiker Heino veröffentlicht am 1. Februar ein neues Album und lässt mit seiner kräftigen Bariton-Stimme die deutsche Mainstream-Rock-Landschaft erzittern. Der Grund für den Aufruhr: Heino singt auf „Mit freundlichen Grüßen” zahlreiche deutschsprachige Hits von Musikern wie „Oomph!”, „Rammstein” und „Die Ärzte” im Schlagerstil. Wenn man jüngsten Presseberichten glauben darf, sind die betroffenen Künstler nicht uneingeschränkt begeistert – auch die juristische Keule wird bereits geschwungen. Eine kurze Einschätzung zur urheberrechtlichen Seite von Heinos jüngstem Coup. Artikel vollständig lesen

Öffentliche Wiedergabe in Arztpraxen und die GEMA

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Im März dieses Jahres hatte der EuGH entschieden: Musik, die in einer Arztpraxis läuft, ist nicht vergütungspflichtig. Dafür müsste das Merkmal der öffentlichen Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne vorliegen. Und das sei, so der EuGH, innerhalb einer Arztpraxis nicht der Fall.

Wie der Bremer Anwalt Rudolf Gläser nun berichtet, hält die GEMA das Urteil des EuGH für nicht anwendbar auf das deutsche Recht. Argument: Der Fall spielte in Italien; der dortige Öffentlichkeitsbegriff sei ein anderer als der aus dem deutschen § 52 UrhG.

Das überzeugt jedoch nicht. Denn wenn der EuGH einen unionsrechtlichen Begriff auslegt, schlägt sich das auch auf die Auslegung des entsprechenden Begriffs im deutschen Recht durch. Die öffentliche Wiedergabe findet sich in zahlreichen Abkommen und EU-Richtlinien zum Urheberrecht. Damit ist sie auf nationaler Ebene nicht losgelöst von der EuGH-Rechtsprechung zu beurteilen.

Gläser empfiehlt den Betroffenen:

Praxisinhaber, die in der Vergangenheit mehr oder weniger notgedrungen einen GEMA-Nutzungsvertrag abgeschlossen haben, sollten diesen mit sofortiger Wirkung unter Berufung auf das Urteil des EuGH vom 15. März 2012 kündigen und erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen. Mit der Entscheidung des EuGH ist für die GEMA „die Tür zu“ – und zwar nicht nur zum Wartezimmer, sondern zur therapeutischen Praxis überhaupt.

Zum Beitrag von RA Gläser bei Praxisführung Professionell. Artikel vollständig lesen

GEMA gegen Musikpiraten: Streit um ein Pseudonym

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GEMA, Piraten, Creative Commons und der Streit um ein Pseudonym – gibt es bessere Zutaten für eine gesalzene Suppe vor Gericht? Tatsächlich geht die GEMA gegen die Musikpiraten e.V. vor: Auf einer CD der Musikpiraten ist nicht geklärt, wer hinter einem der Titel steckt. Die Musikpiraten haben nicht bewiesen, dass der Titel lizenzfrei ist, meint die GEMA – und hat Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt eingereicht (Az. 32 C 1286/12 (48)). Es könnte um mehr gehen als um die geforderten 68 Euro. Artikel vollständig lesen

EMI bleibt doch bei DRM

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Die Verhandlungen zwischen dem Musiklabel EMI und einigen Anbietern digitaler Plattenläden um den Vertrieb von Musikdateien ohne Kopierschutz sind gescheitert. Die Medienanbieter waren nicht bereit, eine einmalige Vorauszahlung für den Verkauf von MP3-Dateien ohne DRM zu leisten.

Doch auch EMI selbst war durch diesen Vorschlag unter Druck geraten. Heise berichtet:

Die Verhandlungen seien durch das Übernahmeangebot, das die konkurrierende Warner Music Group der EMI gemacht hatte, zusätzlich erschwert worden […]. Warner-CEO Edgar Bronfman sprach sich dafür aus, Musik weiterhin nur mit DRM-Schutz zu vertreiben.

Erst vor wenigen Wochen kamen Gerüchte auf, EMI wolle zukünftig Musikdateien auch ohne DRM anbieten und stünde in Verhandlungen mit diversen Downloadportalen. Auslöser war wohl ein offener Brief von Applechef Steve Jobs, der sich überraschend gegen die DRM Technik ausgesprochen hatte.

„EMI bald ohne DRM“ bei Telemedicus. Artikel vollständig lesen

EMI bald ohne DRM?

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Musikmarkt.de:

Mediengerüchten zufolge steht EMI kurz vor einem einschneidenden Kurswechsel in Sachen Kopierschutz: Der Konzern befinde sich in Verhandlungen mit verschiedenen Online-Downloadplattformen, darunter RealNetworks, eMusic und MTV Networks, wie Pressetext in Berufung auf das „Wall Street Journal“ berichtet. Es heißt, EMI wolle den Großteil seiner Titel künftig online ohne Kopierschutz anbieten.

Würde EMI, eines der wichtigsten Major Labels im Musikgeschäft, DRM aufgeben, müssten die anderen großen Anbieter wohl schon aus Konkurrenzdruck ebenfalls wechseln. Ich höre da einen Damm brechen.

(via) Artikel vollständig lesen

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