+++ Corona I: Telekom übergibt anonyme Handydaten an Robert-Koch-Institut
+++ Corona II: Bundesgesundheitsmininsterium erwägt Handydaten-Zugriff
+++ Corona III: Cybererpresser und Krankenhäuser, Datenverkehr, Fake-News
+++ BVerfG: Gesetz über Einheitliches Patentgericht nichtig
+++ US-Gericht: Katy Perry-Song doch keine Urheberrechtsverletzung Artikel vollständig lesen
Ein rechtliches Instrument, mit dem Musik im Netz legal genutzt und Künstler angemessen bezahlt werden, ist der heilige Gral des Urheberrechts. Im Feuilleton der FAZ wagten die Professoren Matthias Leistner und Axel Metzger im Januar einen neuen Versuch: Mehr Freiheiten für die Nutzer und mehr Pflichten für die Plattformen sollen zum Ende der illegalen Nutzung von Musik im Internet führen.
Ein begrüßenswerter Debattenanstoß – der das eigentliche Problem jedoch nur verschiebt, meint Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands der Musikindustrie, im Gastbeitrag für Telemedicus. Artikel vollständig lesen
Auf iRights.info gehe ich der Frage nach, ob Stairway to Heaven ein Plagiat des Akkordriffs des Songs Taurus der US-Band Spirit ist. In der Tendenz verneine ich diese Frage:
Der Beitrag stellt Übereinstimmungen und Unterschiede der Riffs auch anhand von Musiknoten dar.
Zum Beitrag bei iRights.info. Artikel vollständig lesen
Kann im Digitalzeitalter wirklich kaum jemand mehr von einem Musikalbum leben? Und zementieren Spotify und Apple Music diesen Zustand? Wir haben einige Fragen zum Musikstreaming, zu Geldflüssen und Plattenverträgen zusammengetragen. Artikel vollständig lesen
Gestern hat Apple im Rahmen der eigenen Entwicklerkonferenz WWDC 2015 in San Fransico seinen neuen Musikdienst Apple Music vorgestellt.
Der neue Musik-Service wird ab Ende Juni für alle Apple Nutzer zu Verfügung stehen, später soll auch die Plattform Android unterstützt werden. Das Besondere: Der Dienst soll für die Konsumenten, als auch für Musiker die „kompletteste“ Plattform für Musikservices im Internet und damit im Vorteil gegenüber den übrigen Mitbewerbern sein.
Spotify CEO Daniel Ek ließ die Ankündigung jedoch unbeeindruckt, er twitterte kurz nach der Ankündigung „Oh, ok“ (Tweet bereits wieder gelöscht). In der Tat ist Apple zumindest auf dem Markt des Musik-Streamings spät dran. Jedoch hatte Apple schon im Vorfeld – in rechtlich bedenklicher Weise – versucht eine grundsätzliche Paywall für Musik-Streamingdienste auf dem Markt durchzusetzen, auch Freemium Angebote wie Youtube versuchte der iPhone Hersteller laut Berichten auf The Verge zu untergraben. Artikel vollständig lesen
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Juristen verstehen sich gemeinhin als Generalisten. Sie legen Gesetze und Verträge aus; theoretisch können sie jeden Fall lösen.
Doch brauchen Juristen mehr Rüstzeug als bloß Gesetze – gerade wenn sie einer Branche besonders zugeneigt sind. Für die Musikbranche gilt es, sich durch Platten zu hören und ein Gespür dafür entwickeln, wie Musiker, Promoter und Produzenten ticken. Und stets sollte die Frage umtreiben: Findet die Branche einen angemessenen gesetzlichen Rahmen vor? Ein wertvolles Mosaik liefert das Werk Wir hatten Sex in den Trümmern und träumten* – Die Wahrheit über die Popindustrie von Tim Renner und Sarah Wächter. Artikel vollständig lesen
Freie Lizenzwahl für Musiker, Stimmengleichheit unter den Mitgliedern, transparentes und abrechnungsgenaues Pay-per-Play – das alles will die C3S bieten. Noch liegt sie in der Gründungsphase; ab 2015 will die C3S aber die ersten Vergütungen an Musiker ausschütten. Gerade für die Wahrnehmung des Online-Airplays will die C3S die attraktivere Alternative zur GEMA sein: Sie kündigt an, mit einem besseren Erfassungssystem aufzuwarten und durch entsprechende Programmierschnittstellen den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Einen lesenswerten Überblick zum aktuellen Stand der C3S gibt Anne Kohlik auf FAZ.net. Die Gründung einer Verwertungsgesellschaft ist eine Mammutaufgabe, soviel ist spätestens nach der Lektüre des Artikels klar; ebenso die Tatsache, dass die C3S-Gründer es ernst meinen. Doch wie erfolgsversprechend ist die Idee der C3S? Wird tatsächlich Geld für Musik unter freier Lizenz fließen? Kohlik konstatiert:
Noch scheint die Gema daran zu glauben, dass Künstler nur aus All-Rights-Reserved-Lizenzen Einnahmen ziehen können. Es ist an C3S, das Gegenteil zu beweisen.
In der Tat: Ob auch freie Musik Einnahmen generieren kann, wird über Erfolg und Misserfolg der C3S entscheiden. Die GEMA hält von der Vereinbarkeit freier Lizenzen mit ihrem Wahrnehmungsmodell traditionell wenig. Sollte sie sich in diesem Punkt dennoch öffnen, könnte sie der C3S das Wasser abgraben. Besonders wahrscheinlich ist das aber nicht; zumindest nicht in der Stringenz, die die C3S wohl an den Tag legen wird. Frischer Wind in der Musiklandschaft schadet jedenfalls nicht, und vielleicht lässt das ein oder andere musikalische Schwergewicht der Zukunft seine Rechte von der C3S wahrnehmen.
Zum Artikel auf FAZ.net.
Temeledicus zur Vereinbarkeit von GEMA-Mitgliedschaft und CC-Lizenzen. Artikel vollständig lesen
Viele tun es, die meisten geben es auch zu: Illegales Filesharing. Hauptsache kostenlos, Qualität egal. Die Industrie reagiert, indem sie teuer abmahnt. Sie will die Verbraucher erziehen. Die Verbraucher fühlen sich kriminalisiert und werfen der Industrie vor, keine guten Angebote zu bieten. Vielen fällt es auch schwer, für etwas zu bezahlen, dass man ebenso kostenlos bekommen kann.
Das Verhältnis zwischen Industrie und Verbraucher könnte also kaum schlechter sein. Gerade im Musik-Bereich hat sich in den letzten Jahren allerdings einiges getan. Zahlreiche Angebote für Musik im Netz sind auf den Markt gedrängt. Längst gibt es so viele Dienste, dass man sich fragt: Lohnt sich Filesharing überhaupt noch? Wir haben einmal den Markt überflogen und waren überrascht, zahlreiche Angebote zu finden. Artikel vollständig lesen
Eigene Projekte durch eine Vielzahl interessierter (Klein-)Investoren finanzieren zu lassen – wo ginge das besser als im Internet? Schwarmintelligenz trifft Schwarmfinanzierung: Crowdfunding boomt. Und so setzt sich dieser Trend seit längerer Zeit auch schon in der Musikbranche durch.
Crowdfunding-Experte Wolfgang Gumpelmaier und Hip-Hop-Musiker Frederic Bartl haben netzpiloten.de ein aufschlussreiches Kurzinterview zum Thema „Spende 2.0 statt Majorlabel – Crowdfunding in der Musikwirtschaft” gegeben:
[…] auch bereits renommierte Bands setzen auf diese neue Form der Projektfinanzierung. Als Pioniere gelten hier Public Enemy, die über die Plattform Sellaband ihr Album „Most Of My Heroes Still Don’t Appear On No Stamp“ mit Hilfe der Fans vorfinanzierten. Als aktuelleres Beispiel muss man sicherlich Ex-Dresden Dolls Sängerin Amanda Palmer erwähnen, die sich auf Kickstarter an ihre Fans wandte, um 100,000 Dollar für ihr Album „Theatre is evil“ einzusammeln. Am Ende waren es knapp 1,2 Millionen Dollar, die durch die Unterstützung der Fans zusammenkamen.
Eine Idee, die Labels und Wahrnehmungsgesellschaften langfristig obsolet macht? Die Künstler können ihre Entwicklung so jedenfalls ganz alleine gestalten – vorausgesetzt, ihre Musik kommt an.