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Diese Woche hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf einer BSI-Kritisverordnung (PDF) veröffentlicht. Dort soll festgelegt werden, welche Anlagen als kritische Infrastrukturen gelten. Die Folge: Die Betreiber dieser Anlagen müssen zum Beispiel nach § 8b Abs. 4 BSIG bestimmte Vorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden und weitere besondere regulatorische Pflichten erfüllen. Hier eine kurze Erläuterung der Voraussetzungen, wann eine kritische Infrastruktur vorliegt. Artikel vollständig lesen