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Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Holger Hembach.
Entscheidungen in Fragen der Grundrechte sind niemals einfach. Besonders schwer sind sie dann, wenn verschiedene Rechte miteinander in Konflikt geraten, sich also beide Seiten eines Rechtsstreits auf ihre fundamentalen Rechte berufen können.
Eine typische Konstellation ist hier das Aufeinandertreffen von Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz der Persönlichkeit bzw. der Reputation andererseits. Die Äußerungs- und Meinungsfreiheit ist in Artikel 10 EMRK garantiert; sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt werden. Artikel vollständig lesen
Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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