+++ 01.03.: Neustart für die Datenpolitik, Stiftung Datenschutz
+++ 01.03.: Netzpolitischer Abend, Digitale Gesellschaft
+++ 02.03.: The Sui Generis Database Right in the Data Act, Communia
+++ 03.03.: Erfolgreiche Abwehr massenhafter DSGVO-Schadenersatzforderungen, Stiftung Datenschutz
+++ 03.-04.03.: Walter-Hallstein-Kolloquium – Digitalisierung in der EU, Uni Frankfurt
+++ 04.05.03.: Digitalisierung der Medienordnung, Uni Potsdam/BSP Law School
+++ 10.03.: Innsbrucker Digitaldialog, Hans-Bredow-Institut
+++ 23.03.: Der Medienstaatsvertrag im Stresstest, Medienanstalten
+++ 23.03.: Kölner Mediensymposium – Qualitätsberichterstattung über juristische Themen, TH Köln
“Einmalig”, ein “folgenreicher Tabubruch” und gar eine “Zeitenwende” – Kommentator*innen staunen über die Sperrung der Online-Konten von Donald Trump. Doch ist die politische Stummschaltung durch große Tech-Konzerne wirklich eine neue Entwicklung? Bereits seit Jahrzehnten ringen (auch) in Deutschland Politik und Gerichte mit der Online-Macht von Big Tech. Und die Erfahrung lehrt, dass es bisher auf drei Elemente ankam: zeitgemäße Regeln, deren konsequente Durchsetzung und – vor allem – politischen Opportunismus.
+++ Erweiterte Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste
+++ Patenstreit Nokia versus Lenovo
+++ Europäischer Digital Services Act geleakt
+++ USA: Wettbewerbsklage gegen Google
+++ Ratifizierung des Medienstaatsvertrags
Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).
Spätestens seit der Beanstandung des Streaming-Kanals „PietSmietTV“ durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Jahr 2017 ist die Zulassungspflicht für webbasierte lineare Streamingangebote in den Fokus der rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt. Der kommende Medienstaatsvertrag (MStV) enthält deshalb neue Regeln zur Zulassungspflicht bzw. -freiheit. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Marco Holtz von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für ein Interview mit Telemedicus-Autor Dr. Jens Milker zur Verfügung gestellt, um wesentliche Fragen zur Zulassungspflicht von medialen Angeboten zu beantworten.
Geht es nach den Ländern, ist das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages nur noch eine Frage der Zeit. Quasi in letzter Minute haben sie damit auch den Weg frei gemacht, um bestimmte journalistische Online-Angebote unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten zu stellen. Auch für die Betreiber von Social Bots kommen neuen Regeln, diese müssen ihre Angebote entsprechend kennzeichnen. Das Bemühen der Staatsvertragsgeber um eine zeitgemäße Medienregulierung bringt damit auch neue Pflichten für Anbieter von Telemedien mit sich, die in der Öffentlichkeit bislang weniger im Fokus stehen. In beiden Fällen sind jedoch die Anwendungsbereiche noch unklar – und die Auswirkungen der Regulierung wohl äußerst beschränkt.
Kerstin Liesem gibt in ihrem Videobeitrag einen Einblick über aktuelle Vorhaben bei der Regulierung von Intermediären nach dem Medienstaatsvertrag.
Die Telemedicus Sommerkonferenz findet digital und vom 19.-24. Oktober 2020 statt. Das Motto lautet „Digitale Regulierung 2020: Den Überblick behalten”. Wir freuen uns auf spannende Beiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten – mal als Blogpost, mal als Videovortrag oder im Podcastformat! Artikel vollständig lesen
Großes Update zur diesjährigen Telemedicus Sommerkonferenz: Dieses Jahr wird die Soko20 nicht nur verspätet, sondern auch digital und findet vom 19. – 24. Oktober 2020 statt. Unser Motto lautet „Digitale Regulierung 2020: Den Überblick behalten”. Artikel vollständig lesen