Telemedicus hat Anfang der Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Profilbildung („Profiling”) in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob und inwieweit eine Profilbildung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung zulässig sein soll. Die Bundesministerien des Inneren (BMI), der Wirtschaft (BMWi) sowie der Justiz und des Verbraucherschutzes (BMJV) haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Bereits Mitte Dezember hatte Telemedicus auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Diese findet sich hier. Artikel vollständig lesen