+++ BVerfG: Keine Gegendarstellung bei offenen Fragen
+++ EU-Urheberrecht: Verwirrung um Uploadfilter im EU-Parlament
+++ Netzsperren bei kinox.to: Vodafone legt Berufung ein
+++ McFadden: OLG München zur Störerhaftung in Altfällen
+++ YouTube blendet Wikipedia-Artikel bei Verschwörungsvideos ein Artikel vollständig lesen
Vergangene Woche hat der EuGH in der Rechtssache „McFadden“ entschieden (Urteil vom 15. September 2016, Rs. C-484/14). Die Entscheidung beruht auf einem Musterverfahren, das der Piratenpartei-Politiker Tobias McFadden angestrengt hatte. Ziel: Eine Haftungsfreistellung für die Anbieter offener WLANs mit Internetzugang. Dieses Ziel hat McFadden nicht (ganz) erreicht, aber die Entscheidung des EuGH hat dennoch in einigen Punkten für Klarheit gesorgt – auch im Sinn der WLAN-Betreiber. Fünf Fragen und Antworten zum Urteil – und eine Zusatzfrage. Artikel vollständig lesen