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Wochenrückblick: Softwareverkauf, Museumsfotos, G10

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+++ EuGH: Wei­ter­ver­kauf von Soft­ware nur mit Ori­ginal-Daten­träger

+++ LG Stuttgart: Wikipedia-Nutzer muss Museumsfotos löschen

+++ BVerfG: G10-Kommission nicht parteifähig

+++ GStA Koblenz: Beschwerde Erdogans im Fall Böhmermann erfolgos

+++ Kein Anspruch auf ständig neues Smartphone bei Mobilfunkvertrag „mit Handy” Artikel vollständig lesen

„Majestätsbeleidigung“: Anlass für eine Normenkontrolle?

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Die Bundesregierung hat das vom türkischen Staatspräsidenten Erdogan beantragte Strafverfahren nach § 103 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Böhmermann genehmigt – vorgeblich um den Weg frei für ein rechtsstaatliches Verfahren zu machen (siehe die Stellungnahmen bei der Presseschau auf Welt.de). Eine Vorverurteilung liegt in dieser Genehmigung laut Kanzlerin Merkel nicht. Fragwürdig ist ihre Entscheidung aber dennoch. Artikel vollständig lesen

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