Gerade erst haben Bund und Länder ihre Jugendschutzregeln überarbeitet – doch wichtige Details sind noch unklar und müssen von Selbstkontrollen und Behörden erst noch erarbeitet werden. Da wäre etwa das Aufreger-Thema „Lootboxen“ in Computerspielen: Künftig können sich solche Mechanismen auf die Altersfreigabe auswirken. Wann und wie genau, lässt das Gesetz aber offen.
Den Kreis der Verpflichteten hat der Gesetzgeber schon ordentlich ausgeweitet und sieht nun neben Inhalteanbietern auch Betreiber von Plattformen für nutzergenerierte Inhalte in der Pflicht, und zwar ausdrücklich auch wenn sie im Ausland sitzen. So soll der Jugendschutz modernisiert und angesichts der Medienkonvergenz zukunftssicher aufgestellt werden.