Das LG München I hat vor zwei Wochen in einem Teilurteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Einnahmen durch die VG Wort unter Beteiligung der Verlage unrechtmäßig erfolgt. Der Autor Martin Vogel hatte dagegen geklagt, dass bei den Vergütungsanteilen auf seine verlegten Werke ein pauschaler Verlegeranteil abgezogen wurde. Anlass genug, einmal die Stellung von Verlagen in der VG Wort zu betrachten. Artikel vollständig lesen