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Wochenrückblick: ACTA, Loriot, YouTube

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+++ EU-Handelspolitiker lehnen ACTA ab

+++ LG Berlin: Keine Loriot-Briefmarken in Wikipedia

+++ Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH

+++ YouTube geht gegen MP3-Konvertierungsdienste vor

+++ EuGH: National unterschiedlicher Urheberrechtsschutz und freier Warenverkehr

+++ EGMR stärkt Persönlichkeitsrechte Minderjähriger

+++ EuGH zu Genauigkeitserfordernissen bei Markenanmeldungen Artikel vollständig lesen

Kool Savas, Kachelmann und ein „verfickter Wetterfrosch“

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Der Rapper Kool Savas alias Savas Yurderi hat auf mehreren Konzerten den Moderator Jörg Kachelmann beleidigt. Dieser hatte aber Wind davon bekommen. Es hagelte eine Abmahnung – und schließlich ein Gerichtsverfahren. In diesem hat das LG Berlin bereits Mitte November zu Gunsten Kachelmanns entschieden. Artikel vollständig lesen

Forenhaftung: meinprof.de gewinnt vor LG Berlin

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Dem Betreiber von Meinungsforen im Internet obliegt keine Vorab-Prüfungspflicht von Beiträgen. Das entschied das LG Berlin Ende letzten Monats. Der Streit entfachte an kritischen Äußerungen auf der Bewertungsplattform für Professoren meinprof.de. Ein Dozent mahnte die Plattformbetreiber ab, weil dort angeblich persönlichkeitsrechtsverletzende Bewertungen veröffentlicht wurden. Diese hatten jedoch die Inhalte unmittelbar nach Kenntnisnahme entfernt.

In zweiter Instanz gab das LG Berlin den Plattformbetreibern nun Recht: Forenbetreiber haften erst ab Kenntnis rechtswidriger Beiträge. Darüber hinaus müssten sich insbesondere Hochschuldozenten in ihrer Funktion eine kritische Auseinandersetzung gefallen lassen. Kritische Kommentare dürften nicht durch eine pauschale Unterlassungserklärung verhindert werden.

Erst vor wenigen Wochen hatte das LG Hamburg mit seinem „Supernature-Urteil“ insbesondere im Internet für Furore gesorgt, als es entschied, dass Forenbetreiber auch für fremde Inhalte haften, wenn sie sich nicht konkret von rechtswidrigen Inhalten distanzieren. Das Urteil des LG Berlin dürfte damit wieder etwas für Ruhe sorgen. Denn das Gericht schloss sich der bisher wohl herrschenden Rechtsprechung an.

Das Urteil liegt jedoch noch nicht im Volltext vor.

Pressemeldung bei Meinprof.de.

Seminararbeit zu Forenhaftung.

Simon Möller kritisch zur Haftung für Inhalte Dritter. Artikel vollständig lesen

Berichterstattung über Freigängeralltag von Ex-RAF-Mitglied Eva Haule

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Mit einstweiligen Verfügungen vom 1. und 13. März untersagte das Berliner Landgericht Berichte und Bilder über Eva Haule und ihren Freigängeralltag. Auch der Abdruck eines Fahndungsplakates aus dem Jahre 1985, auf dem das Ex-RAF-Mitglied zu sehen ist, wurde in diesem Zusammenhang verboten.

Bei ihren Freigängen wurde die 52-jährige von der zum Springerverlag gehörenden BZ heimlich fotografiert. Die Fotos dienten als Illustrierung für den Bericht „RAF-Terroristin läuft durch Berlin“ in der BZ vom 19.02.2007. Die Berliner Morgenpost hatte einen Bericht über die bevorstehende Haftentlassung mit dem besagten Fahndungsfoto bebildert. Artikel vollständig lesen

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