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Presse-Leistungsschutzrecht: Aus durch fehlende Notifikation?

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Die Diskussion um das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint kein Ende zu nehmen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Regierungskoalition die Initiative diesen Freitag wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat – in einer abgewandelten Form.

Auch wenn die neue Variante einige Bedenken ausräumt, bleibt doch ein weiteres Problem: Prof. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt in einem Kurzgutachten zu dem Ergebnis, dass möglicherweise europarechtliche Vorgaben dazu führen könnten, dass das neue Gesetz von vornherein unwirksam wäre. Grund hierfür ist das Notifikationsverfahren nach der Richtlinie 98/48/EG. Ist das tatsächlich so – und welche Folgen könnte es haben? Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Leistungsschutzrecht, Facebook, Netzsperren

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+++ Presse-Leistungsschutzrecht nur noch in Light-Version

+++ Datenschutz: Facebook erntet weitere Kritik vom ULD

+++ BVerwG: Anbieter müssen alle Telefonkundendaten weitergeben

+++ Musiklobby will weiterhin Websperren, Warnhinweise und Filter

+++ Fahndungspanne: Polizei Hannover zeigt Link zu vermeintlicher Kinderpornografie

+++ EU-Kommission startet Konsultation zur Netzneutralität Artikel vollständig lesen

Zum Leistungsschutzrecht aus ökonomischer Perspektive

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Torben Stühmeier vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie hat sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Sein Beitrag – online seit Juni 2011 – beleuchtet es aus ökonomischer und ordnungspolitischer Perspektive. Danach ist ein weiteres Schutzrecht unangebracht: Das bestehende Urheberrecht würde ausreichen, um Rechte durchzusetzen.

Ein Leistungsschutzrecht der Presseverleger würde parallel zum Urheberrecht der Redakteure bestehen. Dieses doppelte Schutzrecht auf ein und demselben Inhalt führt ex ante zu Ineffizienzen hinsichtlich der Erstellung von Inhalten und ex post zu Ineffizienzen
hinsichtlich der Verbreitung von Inhalten. Potenzielle Lizenzzahlungen werden sich anhand der Reichweite der Angebote richten. Somit befördert ein Leistungsschutzrecht gerade nicht eine Vielfalt der Presse, sondern bestärkt tendenziell die Ausrichtung anhand des Mainstreams.

„Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Eine ordnungspolitische Analyse”.
Zur Webseite des „Düsseldorf Institute for Competition Economics” (DICE).

(via) Artikel vollständig lesen

Koalitionsausschuss beschließt Presse-Leistungsschutzrecht

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Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll nun kommen. Das besagt ein Papier des Koalitionsausschusses vom gestrigen Sonntag:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“

Mit dem Leistungsschutzrecht – es erntet harsche Kritik – sollen also Kurzausschnitte von Artikeln aus der Online-Presse, sogenannte Snippets, vergütungspflichtig werden. Google News ist das Paradebeispiel der zukünftig Vergütungspflichtigen, denn das Angebot basiert gerade auf diesen Snippets: User erhalten dort Ausschnitte aktueller Nachrichten aus dem Netz angezeigt. Ob eine Plattform vergütungspflichtig ist oder nicht, soll davon abhängen, ob sie gewerblich betrieben wird. Kritiker bemängeln, dass gerade dieses Merkmal erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen wird: Private Blogs sollen zwar nicht betroffen sein. Ob jedoch Donate-Buttons und Anzeigen zur Selbstfinanzierung die Grenze zur Gewerblichkeit überschreiten, ist unklar. Wie der konkrete Gesetzesentwurf ausgestaltet wird, bleibt also spannend.

Heise-Meldung zum Beschluss.
Gastbeitrag von Google-Justitiar Arnd Haller zum Leistungsschutzrecht bei Telemedicus.
Pro und Contra bei IGEL – „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“. Artikel vollständig lesen