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+++ Medienberichte: Deutsche Nachrichtendienste nutzen umstrittenen Trojaner
+++ Ministerium nutzt Facebook-Targeting
+++ DSGVO: Eingabe falscher E-Mail-Adresse begründet keinen Datenschutzverstoß
+++ Fehlender Datenexport: Diskussionen um beA nehmen kein Ende
+++ Kontroversen um Twitch Leaks
+++ Facebook-Datenleck: Über 500 Millionen Konten betroffen
+++ Corona-Testcenter: Sicherheitslücke auf Webseite
+++ Datenschutzaufsicht: Warnung vor IT-Produkten zulässig
+++ Twitter-Block: US Supreme Court stellt Knight v. Trump ein
+++ BSI: Warnung vor falschen SMS zur Paketverfolgung
+++ Datenleaks: Mutmaßlicher Täter gefasst, politische Maßnahmen angekündigt
+++ OLG München: Amazon-Dash-Buttons unzulässig
+++ EuGH-Generalanwalt zu Links mit sensiblen Daten auf Suchmaschinen
+++ AG Mannheim: Verurteilung wegen erfundenen Anschlags auf Blog
+++ Preisbindung: BGH zur Neukundenprämie bei Versandapotheken
+++ Bundesregierung will Freifunker steuerlich entlasten Artikel vollständig lesen
Die Open Data Initiative fragdenstaat.de hat sich vor Land- und Kammergericht Berlin gegen das Bundesinnenministerium durchgesetzt. Das Ministerium hatte fragdenstaat.de Anfang des Jahres abgemahnt, weil das Portal ein internes Gutachten des Ministeriums im Netz veröffentlicht hatte. Der Vorwurf des BMI: Urheberrechtsverletzung.
Wie nun (auf etwas kuriose Weise) bekannt wurde, haben sowohl Land- als auch Kammergericht im einstweiligen Rechtsschutz zu Gunsten von fragdenstaat.de entschieden (Az. 15 O 58/14 und 24 W 21/14). Kann das Urheberrecht nun nicht mehr gegen unliebsame Informationen im Netz genutzt werden? Ein Durchbruch für die Meinungsfreiheit? Mitnichten. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH entscheidet über technische Schutzmaßnahmen bei Videospielen
+++ BVerfG: „Durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt
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+++ LG Berlin: Mündliche Verhandlung im Fall vzbv ./. Valve
+++ LG Hamburg: Google muss ehrverletzende Bilder aus Suche löschen
+++ Urheberrecht: Innenministerium mahnt FragdenStaat.de ab Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG entscheidet über Sitzplatzvergabe in NSU-Prozess
+++ BGH zur elterlichen Aufsicht bei Filesharing
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+++ Bundesregierung beschließt Gesetz über verwaiste Werke und Open Access
+++ Afghanistan-Leak: Verteidigungsministerium geht gegen WAZ vor Artikel vollständig lesen
Wie David Schraven im WAZ-Rechercheblog berichtet, hat das Bundesverteidigungsministerium die WAZ-Mediengruppe aufgefordert, interne Papiere über den Verlauf der Auslandseinsätze der Bundeswehr aus dem Internet zu entfernen. Die Unterlagen, die vom Ministerium an das Parlament gerichtet sind, gelten als vertraulich und sind als Verschlusssache eingestuft. Doch das Ministerium geht auf einer anderen Rechtsgrundlage vor: dem Urheberrecht. Artikel vollständig lesen
„Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen?” fragt Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland bei Carta.info. Auch ohne die Hintergründe zu kennen, wird man diese Frage schnell beantworten können: Wahrscheinlich nicht.
Und doch lohnt es sich, die Geschichte hinter dieser eher plakativen Frage etwas genauer anzuschauen. Es geht um ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über Rechtsfragen der Abgeordnetenkorruption. Bereits 2008 entstand dieses Gutachten. Der Inhalt war in groben Zügen bekannt, veröffentlicht wurde es aber erst jetzt bei netzpolitik.org. Warum erst so spät? Der Bundestag gibt dieses Gutachten nur unter der Bedingung heraus, dass es nicht veröffentlicht werden darf. Begründung: Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Artikel vollständig lesen
Die Aufgaben des Urheberrechts sind komplex: Auf der einen Seite soll es die Lebensgrundlage für Autoren, Journalisten, Programmierer und Künstler sichern. Auf der anderen Seite muss es den Spagat zwischen einem „kreativen Monopol“ und dem Interesse der Gesellschaft an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Errungenschaften schaffen.
Abseits dessen hat sich das Urheberrecht aber auch in einem anderen Bereich durchaus bewährt: Als juristisches Werkzeug im Kampf gegen kritische Veröffentlichungen. Artikel vollständig lesen