Das Landgericht München I hat eine Klage der Süddeutschen Zeitung gegen den Werbeblocker Adblock Plus abgewiesen (Urteil vom 22.03.2016, Az. 33 O 5017/15). Damit folgt das Gericht dem bisherigen Trend in der Rechtsprechung, wonach der Vertrieb von Werbeblockern grundsätzlich als rechtskonform eingestuft wird. Die Eyeo GmbH als Hersteller von Adblock Plus hatte sich schon in der Vergangenheit in zahlreichen Gerichtsverfahren (erfolgreich) zu Wehr gesetzt. Artikel vollständig lesen
Die ehemalige Plattenfirma von Elvis Presley muss keine weiteren Vergütungsansprüche an Elvis Presley Enterprises zahlen.
Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:
„Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto.“
Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.
Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.
Pressemitteilung des LG München I.
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