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Wochenrückblick: Schmähgedicht, vernetzte Produkte, Google Analytics

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+++ Böhmermanns Schmähgedicht: Verfassungsbeschwerde erfolglos

+++ Vernetzte Produkte: EU-Kommission will Zugang zu Daten regeln

+++ Viele Hasskommentare nach Tötung von Polizisten

+++ Brandenburger Ministerin für Nutzung von Luca-Daten bei schweren Straftaten

+++ CNIL: Google Analytics rechtswidrig Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: DSGVO, Böhmermann, Geschäftsgeheimnisse

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+++ Böhmermann: Bundesregierung erteilt Ermächtigung

+++ OLG Köln: Umstrittene Äußerung über Claudia Roth zulässig

+++ Datenschutzgrundverordnung verabschiedet

+++ Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet

+++ Gesetzentwurf: Nächster Schritt zum Autonomen Fahren Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Hyperlinks, Online-Archive, Schmähgedicht

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+++ EuGH-Generalanwalt: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloßes Verlinken

+++ Jan Böhmermanns Schmähgedicht: Staatsanwaltschaft ermittelt

+++ BGH zu Verdachtsberichten in Online-Archiven

+++ Datenschutzgrundverordnung in quasi-finaler Version veröffentlicht

+++ EuGH-Richter zweifeln an Rechtmäßigkeit der Speicherung von Fluggastdaten Artikel vollständig lesen

Taylor Swift und Sprachmonopole: drei Beruhigungspillen

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Wie die taz meldet, hat die US-Sängerin Taylor Swift einzelne Textzeilen aus ihrer Feder markenrechtlich sichern lassen („Nice to meet you. Where have you been?”, „Party like it’s 1989”). Johannes Pitsch von der taz hierzu:

„Wenn man auch meinen könnte, dass dies ein raffinierter Schachzug sei, da man als Künstler heutzutage ja schließlich nur noch durch ertragreiche Merchandiseverkäufe über die Runden kommen könnte, sollte man es mit der Verrechtlichung dann doch besser nicht übertreiben. Nicht, dass man sich bald nicht mehr nur für Meinungsfreiheit, sondern gar für Sprachfreiheit einsetzen muss.”

Monopolrechte auf Alltagsgeplänkel und kleinste Textfetzen sorgen ganz zu Recht für Unbehagen. An dieser Stelle aber drei Beruhigungspillen: Wer einfach nur eine Taylor Swift-Zeile spricht oder sich für sich selbst ein Shirt bedruckt, benutzt diese Zeichen nicht im markenrechtlichen Sinne. Zweitens seien die Schutzhindernisse im Markenrecht (§ 8 Abs. 2 MarkenG) genannt, nach denen etwa fehlende Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnisse die markenrechtliche Monopolbildung einschränken.

Und schließlich: Jede Markenrechtsverletzung muss rechtswidrig sein, und die Rechtswidrigkeit kann Eingangstor für eine Grundrechtsprüfung sein. Überwiegt die Kunstfreiheit desjenigen, der den Tatbestand einer Markenrechtsverletzung verwirklicht, so ist die Benutzung des Zeichens erlaubt. Man denke an die „Lila Postkarte” und zuletzt an die „Wanderwege der Wanderhure”.

Im Grundsatz gilt: (Einfache) Sprache bleibt Allgemeingut – und Kunstfreiheit ist ein starkes Korrektiv für Monopolrechte!

Zum Artikel der taz. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Stille SMS, Datenhehlerei, Affen-Selfie

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+++ Deutsche Behörden versenden zehntausende Stille SMS

+++ VGH Baden-Württemberg: Land muss Minister-Mails löschen

+++ OLG Düsseldorf: Kunstfreiheit für „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“

+++ Justizminister Heiko Maas will gegen Datenhehlerei vorgehen

+++ Bayerische Polizei will Analysesoftware gegen Einbrecher einsetzen

+++ Google scannt Mails nach kinderpornografischen Inhalten

+++ Expendables 3: US-Behörden ermitteln nach illegaler Vorabpremiere im Netz

+++ Fotograf gegen Wikimedia: Streit um Affen-Selfie
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Graffiti-Doku Unlike U – ein Sieg für die Kunstfreiheit?

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Die Graffiti-Dokumentation „Unlike U“ durfte eine Zeit lang nicht gezeigt werden. Das LG Berlin hatte im Juni letzten Jahres die Verbreitung verboten. Grund war, dass einige Szenen illegal von Grundstücken der Berliner Verkehrsbetriebe aus aufgenommen wurden. Das Berliner Kammergericht hob diese Entscheidung auf. Laut KG unterfalle der Graffitifilm sowohl der Presse- als auch der Meinungsfreiheit. Die Entscheidung des KG vom letzten Oktober liegt inzwischen im Volltext vor. Artikel vollständig lesen

BGH: Blühende Landschaften, Kunst und Zitate

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Das Zitat im Urheberrecht wird häufig missverstanden. Das Gesetz stellt sehr hohe Anforderungen und nicht alles, was im Volksmund noch als Zitat durchgeht, wird auch vom Urheberrecht als Zitat erfasst. Das musste auch ein ehemaliger Amtsrichter schmerzlich erfahren, der vor dem BGH mit seinem Verständnis eines urheberrechtlichen Zitates gescheitert ist.

Bereits im November 2011 hat der BGH seine Entscheidung „Blühende Landschaften” verkündet, heute ist der Volltext erschienen. Darin befasst sich der BGH ausführlich mit den Anforderungen an Zitate und das Spannungsverhältnis zur Kunstfreiheit. Artikel vollständig lesen

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