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Seit vergangenem Donnerstag rollt eine neue Abmahnwelle durchs Land. Betroffen sind nach ersten Schätzungen einige Tausend deutsche Nutzer der amerikanischen Streaming-Plattform Redtube.com, einem kostenlosen Dienstleister im Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Massenabmahnungen gehören längst zum Alltag und auch U+C Rechtsanwälte sind in der Szene hinlänglich bekannt. Neu dagegen ist die Adressatengruppe: Streaming-Nutzer.
Galt eine Abmahnung wegen Streamings bisher als undenkbar oder zumindest unwahrscheinlich, haben uns U+C Rechtsanwälte nun eines Besseren belehrt. Dabei ist der Zielgruppenschwenk von P2P-Filesharern hin zu Streaming-Nutzern nur konsequent. Streaming hat dem klassischen P2P-Filesharing – zumindest bei den Jüngeren – längst den Rang abgelaufen und ist auf bestem Wege auch die Sharehoster zu verdrängen. Technisch wie rechtlich beschreiten die Rechtsanwälte somit Neuland und begeben sich gleichzeitig auf dünnes Eis.
Telemedicus mit einer ausführlichen Stellungnahme. Artikel vollständig lesen
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Wie heise online berichtet, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Strafverfahren gegen bestimmte kino.to Nutzer zu eröffnen. Sie konnte in vielen Fällen tatsächlich ermitteln, wer was wie oft aufgerufen hat.
Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.
Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:
(Man) habe […] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. […] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.
Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.
(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.
Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.
Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail. Artikel vollständig lesen
Ende letzter Woche wurde der Sharehoster MegaUpload geschlossen und die Betreiber verhaftet. Darunter der mutmaßliche Schöpfer von MegaUpload Kim „Kimble” „Kimvestor” „Dotkom” Schmitz. Seitdem kochen die Emotionen im Netz. Das Hacker-Franchise Anonymous nahm Rache und legte amerikanische Behörden-Websites lahm. Viele Nutzer solidarisieren sich mit MegaUpload, „die Branche ist verunsichert”, titelt Reuters.
Aber wie sieht die Rechtslage aus? Wurde hier ein unschuldiger Provider zu Unrecht zur Verantwortung gezogen? Müssen Host-Provider nun schärfere Sanktionen fürchten? Artikel vollständig lesen