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Wochenrückblick: Störerhaftung, Rachepornos, MS Teams

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+++ DSA: Rückkehr der Störerhaftung für WLAN-Betreiber

+++ NOYB erhebt Beschwerden gegen Fitbit wegen Datenweitergabe

+++ 120.000 EUR Schadensersatz wegen Veröffentlichung intimer Videos

+++ Office 365 künftig auch ohne Teams

+++ Lehrerin will helfen und muss nun mit Anklage rechnen

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Wochenrückblick: BND, Yelp, Presse-Leistungsschutz

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+++ Bundesverfassungsgericht verhandelt über Befugnisse des BND

+++ BGH: Yelp darf Bewertungen gewichten

+++ VDS: Generalanwalt hält nationale Gesetze für rechtswidrig

+++ Erster Diskussionsentwurf zur Urheberrechtsreform aus dem BMJV

+++ Mehr Ermittlungsmöglichkeiten gegen Kinderpornographie

+++ Update fürs NetzDG aus dem BMJV Artikel vollständig lesen

Betreiber des Tor Freedom Hostproviders verhaftet – Darknet unter Beschuss?

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Am Sonntag ging es durch die einschlägigen Medien: In Irland wurde ein Mann namens Eric Eoin Marques verhaftet. Der 28 Jährige Ire ist Gründer des „Tor Freedom Hosting”, eines mit dem Darknet assoziierten Hostproviders. Marques wurde bereits seit einem Jahr vom FBI wegen Verbreitung kinderpornographischen Materials gesucht. Über seine Auslieferung an die USA wird verhandelt. Zur gleichen Zeit ist eine Vielzahl anonymer Webdienste über das Tor-Netzwerk nicht mehr erreichbar.

Marques wird vorgeworfen durch den Betrieb seines Dienstes die Verbreitung von Kinderpornographie zu fördern, indem er den Nutzern eine Plattform zum anonymen Austausch verschlüsselter Daten bereitstelle. Ein FBI-Agent soll Marques gar als „den größten Vermittler von Kinderpornographie auf dem Planeten“ bezeichnet haben. Der Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie im Zusammenhang mit dem Betrieb anonymer Internetdienste ist nicht neu. Die schwelende Überwachungsdebatte um Prism, Tempora und den Whistleblower Edward Snowden verleiht dem ganzen jedoch zusätzliche Brisanz. Artikel vollständig lesen

Klage gegen Kreditkartenfahndung

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Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Blogger Udo Vetter hat eine richterliche Entscheidung über die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft Halle beantragt.
Auf Hinweis von SAT-1 Redakteuren hatte diese eine Datenabfrage bei allen deutschen Kreditkartenanbietern durchgeführt, um die Kunden einer kinderpornographischen Internetseite ausfindig zu machen.

Vetter wirft den Ermittlungsbehörden vor, die Geldinstitute über ihre Mitwirkungspflicht falsch informiert zu haben. Außerdem habe kein ausreichender Anfangsverdacht vorgelegen, so Vetter.

Zu Udo Vetters Schriftsatz.

Via Heise.
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