Telemedicus

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OLG München: Kein Anspruch auf Lizenz zur Weitersendung für Online-Videorecorder

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Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Masch

Der Betreiber eines Online-Videorecorders hat gegen Sendeunternehmen keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß § 87 Abs. 5 UrhG. Werden nur einzelne Sendungen aufgezeichnet, liegt ein sog. „Rosinenprogramm“ vor, dessen Weiterleitung weder § 20b Abs. 1 noch § 87 Abs. 5 UrhG unterfällt. Die Zustimmung zu einer solchen Weitersendung liegt allein im Ermessen der Sendeunternehmen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Connected Cars, Cyber-Krieg, Facebook

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+++ Bundesregierung beschließt Änderung des Telemediengesetzes

+++ Bundesregierung schiebt Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung auf

+++ Bundesregierung verabschiedet „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“

+++ Bundeswehr rüstet sich für den Cyber-Krieg

+++ BGH: Keine Gema-Gebühren für Gemeinschaftsantennen

+++ Facebook will gegen Hasskommentare vorgehen Artikel vollständig lesen

Kabel Deutschland verliert gegen VG Media vor Landgericht Berlin

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Das Landgericht Berlin hat Kabel Deutschland gestern in dem Rechtsstreit gegen die VG Media verurteilt. Das geht aus einer Pressemitteilung der VG Media hervor. In dem Rechtsstreit ging es um die Verwertung privater Hörfunk- und Fernsehprogramme. Kabel Deutschland wollte für die Kabelweitersendung weniger Vergütung zahlen, als die Verwertungsgesellschaft forderte. Nach dem Urteil steht der VG Media ein Anspruch auf eine angemessene Lizenzvergütung in Höhe von rund 46 Mio. Euro zu. Das Urteil liegt noch nicht im Volltext vor.
Zur Pressemitteilung der VG Media Artikel vollständig lesen

Seminararbeit: Kabelweitersenderecht

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Wer regelmäßig im Internet unterwegs ist, wird bei dem Wort „Urheberrecht“ schnell an Musik- und Filmdownloads oder an Abmahnungen denken. Abseits von diesen allgemein bekannten Gebieten trifft das Urheberrecht aber auch Regelungen zu anderen Sachverhalten, die von einem Großteil der Menschen kaum oder gar nicht wahrgenommen werden. Hierzu gehört das Kabelweitersenderecht, das in § 20b UrhG definiert ist. Artikel vollständig lesen

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