Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich kürzlich zum Begriff der journalistisch-redaktionellen Gestaltung von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags geäußert (Az.: 1 S 169/14). Anlass war eine Beschwerde gegen einen Beschluss des VG Stuttgart. Der Betreiber eines Internetportals mit Informationen über Anträge und Ausschreibungen im Baugewerbe hatte von Behörden vergeblich Auskunft zu verschiedenen Vergabeverfahren verlangt. Ein Informationsrecht aus § 9a RStV besteht für Telemedien nach § 55 Abs. 2 und 3 RStV aber nur, wenn diese journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Artikel vollständig lesen