2.5.: Künstliche Intelligenz in der Justiz, TH Köln
3.5.: 116. Netzpolitischer Abend, Digitale Gesellschaft Berlin
5.5.: 13. Jenaer Medienrechtliche Gespräche, Universität Jena
5.5.: 4. Bonner Tage der Demokratie, Trio MedienService
10.5. Robotic Surgery: Regulatory Issues, RAILS online
11.5.: Wie die Welt intelligente Maschinen wahrnimmt, HIIG Berlin
17.5. Prozedurale Regulierung digitaler Plattformen, Hans-Bredow-Institut Hamburg
18.5.: The EU Data Act, GRUR online
19.5.: Datenschutzrechtliches Kolloquium, Digitales Kolloquium online Artikel vollständig lesen
Aus gegebenem Anlass erinnern wir uns an BVerfG, Urteil vom 5. August 1966 – 1 BvR 586/62, 610/63, 512/64 – SPIEGEL:
„Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang; sie beschafft die Informationen, nimmt selbst dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.
[…]
Die Einwirkung der Pressefreiheit auf die Strafvorschriften der §§ 99, 100 StGB erfordert, zwischen den beiden Begehungsformen des vorsätzlichen Verrats von Staatsgeheimnissen im Sinne von § 99 Abs. 2 StGB zu unterscheiden und jedenfalls die öffentliche Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch die Presse grundsätzlich unter anderen Gesichtspunkten zu betrachten als einen „gemeinen Landesverrat“ durch Agenten oder Spione. Von der freien und öffentlichen Diskussion, die ein Lebenselement der staatlichen Ordnung in der Demokratie bildet, kann der militärische Bereich schon deswegen nicht ausgenommen werden, weil die hier von der Legislative und der Exekutive zu treffenden Entscheidungen ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtpolitik, besonders der Außenpolitik sind und einschneidende Bedeutung für die Existenz des Staates, seine innere Gestaltung und den Lebensbereich des einzelnen Bürgers haben. Es gehört danach zu den legitimen Aufgaben der Presse, die grundsätzliche Verteidigungskonzeption einer Regierung, die Schlagkraft der Streitkräfte, die allgemeine Wirksamkeit der zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft getroffenen Maßnahmen sowie etwaige Mängel und die richtige Verwendung der für militärische Zwecke bereitgestellten Haushaltsmittel zu erörtern und die Öffentlichkeit über diese Fragen und die zu ihrer Beurteilung wesentlichen Sachverhalte zu informieren.
[…]
[D]ie Frage der Geheimhaltungsbedürftigkeit einer militärischen Tatsache (§ 99 Abs. 1 StGB) [darf] ebensowenig wie die Gefährdung des Wohles der Bundesrepublik im konkreten Fall (§ 99 Abs. 2 StGB) allein nach dem Interesse der militärischen Führung an der Geheimhaltung beurteilt werden. Vielmehr ist diesem gewiß sehr wesentlichen Interesse gegenüberzustellen das sich aus dem demokratischen Prinzip ergebende Anrecht der Öffentlichkeit an der Information und Diskussion der betreffenden Fakten; hierbei sind auch die möglichen heilsamen Folgen einer Veröffentlichung in Rechnung zu stellen. So kann etwa die Aufdeckung wesentlicher Schwächen der Verteidigungsbereitschaft trotz der zunächst damit verbundenen militärischen Nachteile für das Wohl der Bundesrepublik auf lange Sicht wichtiger sein als die Geheimhaltung; die Reaktion der Öffentlichkeit wird die zuständigen Staatsorgane normalerweise veranlassen, rechtzeitig für Abhilfe zu sorgen. Das legitime Interesse an der öffentlichen Diskussion militärischer Grundprobleme wird regelmäßig nicht die Kenntnis von Details voraussetzen; andererseits kann eine solche Diskussion nicht ohne das Minimum der zum Verständnis des betreffenden Problems erforderlichen Fakten geführt werden. ”
Dem ist nichts hinzuzufügen. Artikel vollständig lesen
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Journalisten sollten die Neuerungen der heutigen Medienwelt annehmen. Das meint Stefan Plöchinger, Chefredakteur von Süddeutsche.de im Interview mit t3n.de. Er kommuniziert ganz selbstverständlich mit seinen Lesern über Twitter und beantwortet E-Mails auch zur späten Abendstunde. Plöchinger weiter:
Journalisten müssen lernen, dass Leser so etwas wie Dialog- und Kommunikationspartner sind – und eben nicht nur einfache Empfänger.
Auch den Ansatz eines offenen Journalismus findet Plöchinger spannend und gibt im Interview Einblick in interessante Alternativmodelle zu einer starren Paywall. Die verfolgt lediglich die Strategie, Leser zu zwingen, für die angebotenen Inhalte zu zahlen.
Seit ein paar Tagen ist es offiziell: Die Financial Times Deutschland wird eingestampft, ebenso die Frankfurter Rundschau. Nicht rentabel, mieser Anzeigenmarkt, kein Gewinn aus den Online-Medien. Dazu sinken die Printauflagen im Zeitungsmarkt; zu bequem und vor allem kostenlos sind Nachrichten und Informationen im Netz verfügbar.
Bernhard Pörksen, Professor für Medienwissenschaft, hierzu im Interview auf tagesschau.de:
„Das war der Riesenfehler der Verlage: Sie haben ein kostenintensiv produziertes Gut sehr lange kostenlos geliefert, die eigenen Artikel einfach online gestellt. Sie haben ihrem Publikum signalisiert, dass Artikel, Recherchen und Features zwar in der Herstellung etwas kosten mögen, aber eben im Netz gratis zu haben sind. Das war ein fatales Signal, weil man so seine Zielgruppe daran gewöhnt hat, dass die eigenen Leistungen nicht vergütet werden müssen.”
Doch wie kann verhindert werden, dass die professionelle Medienlandschaft weiter schrumpft? Immerhin braucht eine Demokratie starke journalistische Instanzen, die eine unabhängige Informationsverbreitung gewährleisten – auch in Zeiten von Blogs und Wikipedia. Lawrence Lessig etwa schlägt vor, das Zeitungswesen öffentlich zu subventionieren. Doch bis derartige Ansätze überhaupt breit diskutiert werden, vergehen Jahre.
Fest steht jedenfalls: Es wird kaum möglich sein, das Publikum im Netz kurzfristig auf Bezahlmodelle umzugewöhnen.
Zum Interview mit Bernhard Pörksen auf tagesschau.de. Artikel vollständig lesen
Die Honorarbedingungen des Axel-Springer-Verlages gegenüber freien Journalisten sind teilweise unwirksam. Dies hat am Donnerstag der BGH entschieden. Die Einräumung umfassender urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Verlag hielt der Revision jedoch stand. Artikel vollständig lesen
Die ARAG bietet spezielle Rechtsschutzversicherungen für Journalisten an – allerdings nur, solange diese auch als Journalisten arbeiten. Blogger sind damit nicht gemeint, so die ARAG:
“Der Presse-Rechtsschutz unserer Gesellschaft bietet dem Versicherungsnehmer ausschließlich Rechtsschutz bei der Ausübung journalistischer Tätigkeiten. Das Erstellen und Betreiben von Webseiten wird von unserer Gesellschaft nicht als journalistische Tätigkeit gewertet. Unser Produkt, der Presse-Rechtsschutz, kann rechtliche Risiken aus derartige Tätigkeiten nicht abdecken.“
Die Absage kam zustande, als der Journalist und Blogger Sascha Borowski versuchte, eine derartige Versicherung zu bekommen.