Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sucht Nutzer, die ihr Android-Smartphone gerootet haben und denen der Händler daraufhin die gesetzliche Gewährleistung versagt hat. Ein solcher Root kann nötig werden, wenn man das aktuellste Betriebssystem auf seinem Handy installieren möchte. Das ist oft der Fall, wenn Nutzer neue Funktionen erhalten oder Fehler beheben. Das kann jedoch zu Problemen mit den Herstellern führen, da viele Hersteller in der Praxis nach einem Root keinerlei gesetzliche Gewährleistungsansprüche mehr akzeptieren.
Das Portal „Surfer haben Rechte” hat deshalb einen Aufruf gestartet, um dieses Thema künftig stärker zu verfolgen:
Selbstverständlich kann vom Hersteller des Telefons nicht verlangt werden, dass er für die modifizierte Software Support übernimmt. Gleichermaßen gelten die Gewährleistungsansprüche nicht mehr, wenn der Nutzer beispielsweise den Prozessor übertaktet und dadurch die Hardware leidet. Es ist aber nicht ersichtlich, warum ein Hardwaredefekt stets auf das reine Aufspielen einer alternativen Software zurückzuführen sein soll.
Nicht genannt werden iOS-Nutzer, die einen „Jailbreak“ durchgeführt haben. Ob der vzbv hier einen qualititativen Unterschied zwischen iOS-Jailbreak und Android-Root in Bezug auf die Gewährleistung sieht, ist nicht bekannt. Betroffene können sich über ein Kontaktformular an den vzbv wenden.
„Rooting vs. Gewährleistung” bei Surfer haben Rechte.
Telemedicus zum eventuellen Gewährleistungsverlust bei einem Jailbreak. Artikel vollständig lesen
„iOS 6.1 ist geknackt” berichteten mehrere Medien Anfang Februar. Was fast wie ein Aufatmen klang, wurde vielfach auch kritisch gesehen. Angeblich habe ein Jailbreak gewichtige rechtliche Konsequenzen: Gewährleistung futsch, Service verweigert. Doch stimmt das wirklich? Können sich Unternehmen aus der Schlinge ziehen, wenn Nutzer ihr Telefon „gejailbreaked“ haben? Artikel vollständig lesen