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+++ EU-Kommission stellt Digital Services Act und Markets Act vor
+++ Neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen
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+++ GWB-Novelle kommt später
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+++ Weiter Diskussionen um Corona-Tracing-App
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+++ BGH entscheidet zu Amazons A-bis-z-Garantie
+++ Rechtsausschuss debattiert Änderungen für NetzDG
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+++ OLG Köln: „Käpt‘n Knutsch“ erlaubt, Kussfotos verboten
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+++ VG Köln: BfV muss Maaßen-Treffen mit AfD-Leuten beauskunften
+++ Seehofer hakt wöchentlich bei Meldepflicht für IT-Sicherheitslücken nach
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+++ EGMR: Le Pen nicht in Meinungsfreiheit verletzt
+++ BGH zur Veröffentlichung von Urteilen bei Facebook
+++ BNetzA: Provider sollen Kunden bei Sicherheitsproblemen informieren
+++ Datenschutzbeauftragter rät zu Verzicht auf WhatsApp
+++ Verbraucherschützer: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken praktisch wirkungslos Artikel vollständig lesen
Diese Woche hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf einer BSI-Kritisverordnung (PDF) veröffentlicht. Dort soll festgelegt werden, welche Anlagen als kritische Infrastrukturen gelten. Die Folge: Die Betreiber dieser Anlagen müssen zum Beispiel nach § 8b Abs. 4 BSIG bestimmte Vorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden und weitere besondere regulatorische Pflichten erfüllen. Hier eine kurze Erläuterung der Voraussetzungen, wann eine kritische Infrastruktur vorliegt. Artikel vollständig lesen
Am 1. August ist das IT-Sicherheitsgesetz in Kraft getreten. In erster Linie richtet sich das Gesetz an Betreiber sog. „kritischer Infrastrukturen”. Relativ unauffällig hat sich aber auch eine Änderung des Telemediengesetzes eingeschlichen, die auch für Anbieter von Telemedien neue Sicherheitspflichten vorsieht – von Blogs über Apps bis zu Online-Shops. Bei Verstößen gegen die neuen Pflichten sieht das Gesetz ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR vor. Artikel vollständig lesen
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