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Das LG Saarbrücken hat in einer etwas kuriosen Entscheidung festgestellt, dass auch der Registrar einer Domain für mögliche Urheberrechtsverletzungen des Domaininhabers verantwortlich sein kann. Geklagt hatte laut einem Bericht von Torrentfreak die Universal Music GmbH gegen den Registrar Key-Systems. Grund für die Klage war ein Bittorrent-Index und Tracker, der unter der Domain h33t.com betrieben wurde. Dort fand sich auch ein Album des durch die Klägerin vertretenen Künstlers zum Download. Da die Klägerin ein Vorgehen gegen den Domaininhaber und Admin-C für aussichtslos hielt, klagte sie gegen den Registrar. Artikel vollständig lesen