Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen haben sich in einem offenen Brief gegen Reformvorschläge an die internationale Fernmeldeunion „ITU” augesprochen. Mehrere ITU-Mitglieder hatten zuvor auf eine stärkere staatliche Kontrolle des Internets gedrängt. Der an dem Brief beteiligte Verein Digitale Gesellschaft e.V. sieht darin eine Bedrohung der Freiheit des Internets.
Aus dem offenen Brief:
The current preparatory process lacks the transparency, openness of process, and inclusiveness of all relevant stakeholders that are imperative under commitments made at the World Summit on Information Society (WSIS). We ask that the Secretary-General, the Council Working Group, and Member States work to resolve these process deficiencies in several concrete ways.
Der offene Brief an die ITU.
Zur Pressemitteilung auf digitalegesellschaft.de. Artikel vollständig lesen
Die EU-Kommission will den Datenschutz in einer Verordnung regeln. Der geleakte Entwurf dieser Verordnung ist extrem lang und sprachlich nur schwer zugänglich – selbst die Zusammenfassung auf Telemedicus füllt mehrere Seiten. Wer sich den Text genauer anschaut, erkennt dennoch grundlegende Probleme.
Ursprünglich war die Offenlegung des Entwurfs für Januar geplant. Ralf Bendrath schreibt nun auf Netzpolitik.org:
Unter anderem hat das US-Lobbying vor Weihnachten schon dafür gesorgt, dass die anderen Generaldirektionen der EU-Kommission die Entwürfe von Reding nicht akzeptiert haben und die fertigen Vorschläge nun erst im Februar oder März fertig sind und vermutlich bereits verwässert werden.
(Update, 19:20 Uhr: Ralf Bendrath korrigiert in den Kommentaren, dass nunmehr doch am 25. Januar die Präsentation der Verordnung erfolgen soll. – Update Ende).
Ich kann nun wenig dazu sagen, ob es wirklich „US-Lobbying” war, das die Datenschutz-Verordnung aufgehalten hat. Ich meine aber, dass der aktuelle Entwurf der Datenschutz-Verordnung ganz grundlegende Probleme hat, und in dieser Form besser da bleibt, wo er jetzt wieder ist: in der Schublade. Artikel vollständig lesen
Vergangene Woche war auf Telemedicus ein Artikel von mir über den Vorschlag von Holznagel/Schumacher erschienen, eine „Freiheit der Internetdienste” einzuführen. Auf dem Blog des ITM Münster, Digital Constitution, ist jetzt hierzu eine Replik erschienen.
Kürzlich haben sich sowohl Simon Möller von Telemedicus als auch Prof. Degenhart (Uni Leipzig) kritisch mit unserem Vorschlag einer “Freiheit der Internetdienste” auseinandergesetzt. Simon Möllers Kommentar ist unter dem Titel Holznagel/Schumacher: “Freiheit der Internetdienste” auf Telemedicus erschienen, Christoph Degenhart hat sich in dem Beitrag Verfassungsfragen der Internet-Kommunikation für die Fachzeitschrift Computer und Recht (CR 2011, S. 231-237) damit befasst. Beide Autoren bewerten den Vorschlag skeptisch – wobei Möllers Kritik nicht so grundlegend ist wie die von Degenhart. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und auf die kritisierten Punkte replizieren.
Eine Erwiderung von mir findet sich in den Kommentaren dort.
Zum Artikel „Replik auf Christoph Degenhart und Simon Möller” auf Digital Constitution. Artikel vollständig lesen
Im Rahmen des Google-finanzierten Projekts „Internet & Gesellschaft Collaboratory” ist ein interessantes Paper zur „Freiheit der Internetdienste” erschienen. In dem Paper greifen die Autoren Holznagel und Schumacher den Vorschlag auf, eine eigene Internetfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Dieses Grundrecht, das sie als „Freiheit der Internetdienste” bezeichnen, könnte dann an verschiedenen Stellen die juristische Aufarbeitung des Internets vereinfachen – oder erst ermöglichen. Artikel vollständig lesen
Ein klein wenig Bewegung ist gekommen in die Diskussion um digitale Grundrechte: Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat seine Forderung nach einem Freiheitsgrundrecht für das Internet erneuert. Wiefelspütz fordert nun eine „Informationsfreiheit“. Anders als bei seinem letzten Vorstoß handelt es sich allerdings nicht mehr nur um eine fixe Idee, sondern um eine ernsthafte Initiative. Welt Online zitiert den Fraktionsjustiziar Klaus Uwe Benneter mit der Aussage, die SPD-Rechtspolitiker stünden geschlossen hinter der Idee. Auch Justizministerin Zypries stehe der Initiative offen gegenüber.
Unklar sind weiterhin die genauen Modalitäten: Nicht geklärt ist, ob die Umsetzung der Informationsfreiheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Länder fallen soll, welche Inhalte das Grundrecht umsetzen soll, in welche Schranken es gefasst werden soll. Bedarf besteht für ein „digitales Grundrecht“ an vielen Stellen: Artikel vollständig lesen
Nein, kein Scherz ist, was der „Tagesspiegel“ heute meldet:
Politiker von SPD und Union planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet. Bis zum Ende der Legislaturperiode“, hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen. Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an: „Wenn wir gründlich diskutieren, können wir das in dieser Wahlperiode schaffen“.
Die Folgen der Einführung eines solchen Grundrechtes könnten kaum hoch genug eingeschätzt werden.
Bisher ist rechtlich heftig umstritten, unter welches Grundrecht „Internet“ fällt: die Meinungen sind geteilt zwischen „Pressefreiheit“ und „Rundfunkfreiheit“. Diese Abgrenzung ist vor allem relevant, weil es hier um die Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzten von Bund und Ländern geht. Während für die Gesetzgebung im Bereich der Presse der Bund zuständig ist, fällt Rundfunk in den klassischen Kompetenzbereich der Länder. Ralf Göbel wagt sich also an ein heißes Eisen.
Fraglich wäre auch insbesondere, in welche Schranken die in letzter Zeit wenig bürgerrechtsfreundliche große Koalition das Grundrecht fassen würde. Telemedicus wird, wenn sich die Meldung nicht als Ente herausstellt, weiter berichten.